Anerkennung von Studienleistungen im Ausland

Studierende der Wirtschaftsmathematik oder Mathematik

Die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland erfolgt auf Antrag der/des Studierenden durch den Prüfungsausschuss. Der Antrag muss einzeln für jede Prüfungsleistung erfolgen. Benutzen Sie bitte dazu dieses Initiates file downloadFormular.

Bitte beachten Sie, dass vor Anerkennung der Prüfungsleistung die Gleichwertigkeit durch einen Prüfer der Universität Ulm festgestellt werden muss. Dafür benötigen Sie

  • Geeignete Informationen zu den Prüfungsleistungen (Modulbeschreibung, Zusammenfassung, Literaturliste, ...),
  • Transcript of Records (wird von der Auslandsuniversität zeitnah erstellt und ausgehändigt oder zugesandt) in Kopie - bitte geben Sie das Original niemals aus der Hand.

Den ausgefüllten Antrag mit der bestätigten Gleichwertigkeit können Sie im Studiendekanat abgeben.