Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Kommission "Verantwortung in der Wissenschaft" ist eine vom Senat der Universität Ulm eingesetzte Kommission, die gemäß Ziffer 6 der Satzung der Universität Ulm zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis die Einhaltung der dort formulierten Richtlinien überwacht. Entsprechend den Vorgaben der Satzung wird sie tätig, wenn durch den Ombudsmann oder auf andere Weise der Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten an sie herangetragen wird. Sie prüft die Vorwürfe zunächst unter Plausibilitätspunkten auf Konkretheit und Bedeutung, auf mögliche Motive und im Hinblick auf Möglichkeiten der Ausräumung der Vorwürfe. Im Rahmen eines Untersuchungsverfahrens hat sie dann die Möglichkeit, weitere Ermittlungen anzustellen.

Die Satzung der Universität Ulm zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis kann hier (Startet den Datei-Downloadenglish version (PDF)) heruntergeladen werden.

Ombudsmann

Der Ombudsmann ist ein Organ der universitären Selbstverwaltung mit der Aufgabe über ein Gesprächsangebot bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten, Lösungswege zu erarbeiten. Er steht allen Mitarbeitern der Universität und des Klinikums als Ansprechpartner bei den verschiedensten Konflikt- und Problemfällen zur Verfügung. Als langjähriger Universitätsprofessor und ehemaliger Einrichtungsleiter ist der Ombudsmann mit vielen hochschulinternen Vorkenntnissen vertraut.

Ombudspersonen: