Ulmer Ausbildungsprofil Humanmedizin

Die Medizinische Fakultät der Universität Ulm hat das im Folgenden dargestellte Ausbildungsprofil als verbindliche Leitlinie für die Medizinische Ausbildung definiert.
Dieses Ausbildungsprofil wurde in Anlehnung an das Berufsrollen-Modell für Ärzte (CanMEDS Project), an den "Swiss Catalogue of Learning Objectives for Undergraduate Medical Training, 2002“ und an die Anforderungen der Approbationsordnung entwickelt (AG Curriculumentwicklung, Dozenten, Lehrbeauftragte).

Das Ulmer Ausbildungsprofil wird durch das Bild des „Puzzles“ symbolisiert. Im Zentrum steht die medizinische Fachkompetenz. Die weiteren Bereiche, in denen Absolventen Kompetenzen aufweisen müssen, werden durch die Puzzleteile dargestellt. Die Fakultät ist sich der Aufgabe bewusst, die Lehre im Hinblick auf dieses Ziel fortlaufend zu erneuern und zu verbessern und hierbei zunehmend auch Ulm-spezifische Schwerpunkte zu entwickeln (z.B. besondere Wahlangebote).

„Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis- und patientenbezogendurchgeführt.“ ( § 1 ÄAppO)

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Ulmer Ausbildungsprofil Humanmedizin

Berufsrelevante
Bereiche

Kompetenzen
(Ausbildungsziel der Medizinischen Fakultät Ulm)

Die im Folgenden beschriebenen berufsrelevanten Bereiche sind nicht hierarchisch gegliedert. Viel mehr soll eine Hierarchisierung nach den Möglichkeiten, Interessen und der Zukunftsplanung der einzelnen Absolventen individuell erfolgen.

Medizinische
Fachkompetenz

Die Absolventin und der Absolvent können aufgrund ihres/seines Wissens und ihrer/seinerKompetenzen in alle Bereiche der ärztlichen Weiterbildung eintreten.
Die erforderlichen, grundlegenden ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung beziehen sich auf:

  • Biologische und naturwissenschaftliche Grundlagen der normalen und veränderten Körperfunktionen

  • Körperliche und geistig-seelische Gesundheit

  • Gesundheitsvorsorge, Risikofaktoren und Krankheitsfrüherkennung

  • Kontinuum von Normalität bis Gesundheitsstörung und Krankheit

  • Ausreichend praktische Erfahrung im Umgang mit Patientinnen und Patienten

  • Fächerübergreifende Betrachtungsweise von Krankheiten

  • Diagnostik: Anamnese, körperliche Untersuchung, kritische Auswahl ergänzender diagnostischer Methoden und deren Durchführung und Interpretation, soweit sie
    nicht dem SpezialistInnen vorbehalten sind; Synopsis der Ergebnisse und Befunde; Problemanalyse, Erstellen von Diagnosen und Differentialdiagnosen als Arbeitshypothesen

  • Therapie und ärztliche Betreuung: Kritische Auswahl geeigneter Therapieformen, auch unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der erkrankten Person; Erstellen von begründeten Behandlungsplänen; Durchführung von Behandlungsformen, die nicht dem/der SpezialistIn vorbehalten sind

  • Fortlaufende Überprüfung von Arbeitshypothesen und Behandlungserfolgen, Abschätzen der Folgen ärztlichen Handelns ggf. Anpassen der Strategie

  • Eigenverantwortung von Patientinnen und Patienten und Complianceförderung

  • Betreuung von chronisch Kranken, multimorbiden Menschen, Menschen mit Krankheitsfolgen, unheilbar Kranken und Sterbenden

  • Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, die sich auf Diagnose, Therapie und ärztliche Behandlung sowie deren Dokumentation beziehen

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Notfallversorgung

Die Absolventin und der Absolvent sind bereit und kompetent, bei akut bedrohlichen Situationen erweiterte ärztliche Hilfe zu leisten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Die Fachkompetenz, akut bedrohliche Situationen zu erkennen und rasch und zielgerichtet zu handeln, um die akute Bedrohung abzuwenden oder die Situation mit den zur Verfügung stehenden Mitteln solange zu überbrücken, bis weitere Hilfe eintrifft („Erste Ärztliche Hilfe“)

  • Grundkompetenzen in der ambulanten Notfallversorgung

  • Fähigkeit zur Weichenstellung bezüglich des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens

  • Beachtung der gesetzlichen Vorgaben bzgl. ärztlicher Hilfe

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Kommunikation

Die Absolventin und der Absolvent beherrschen die ärztliche Kommunikation.

Insbesondere ist sie/er bereit und in der Lage:

  • mit Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, auch bei Gesprächen belastenden Inhalts, in angemessener, respektvoller Weise und in verständlicher Sprache zu kommunizieren

  • mit Kolleginnen und Kollegen, der Vertretung  anderer Gesundheitsberufe und mit weiteren Personen des Gesundheitswesens in angemessener und adäquater Sprache in Wort und Schrift zu kommunizieren, einschließlich der fachgerechten und zeitnahen Erstellung von Arztbriefen

  • mit Patientinnen und Patienten mit Kommunikationshindernissen eine kommunikative Basis zu schaffen

  • die einschlägigen gesetzlichen und professionellen Regeln zu beachten, insbesondere die der Aufklärung und der Schweigepflicht

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Teamarbeit

Die Absolventin und der Absolvent praktizieren konstruktive Teamarbeit und lösen medizinische Probleme gegebenenfalls fächerübergreifend.

  • Sie/Er praktiziert und fördert die gute Zusammenarbeit mit Kollegen, mit der Vertretung anderer medizinischer Berufsgruppen und mit Personen des Gesundheitssystems

  • Sie/Er kennt die Aufgaben der wesentlichen Fachdisziplinen, Berufsgruppen und Versorgungssektoren im Rahmen einer arbeitsteiligen Patientenversorgung und hat die Fähigkeit, die Behandlung zu koordinieren

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Interessen von
Patient und
Gesellschaft

Die Absolventin und der Absolvent vertreten die Interessen der Patientinnen und Patienten wie auch die der Allgemeinheit. Sie/Er beachten die gesellschaftlichen, rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Patientenversorgung und ärztliche Berufsausübung stattfinden.

Die Absolventin und der Absolvent kennen und beachten:

  • die sozialen Aspekte von Gesundheit und Krankheit und berücksichtigen sie im ärztlichen Handeln. Insbesondere gilt dies für die Einflüsse von Familie, Gesellschaft, Arbeitsplatz und Umwelt auf die Gesundheit und auf die Bewältigung von Krankheitsfolgen

  • die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation

  • die wichtigsten sich wandelnden Strukturen, Institutionen und Funktionen des Gesundheitswesens, sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Regularien

  • ihre/seine eigene Rolle innerhalb des Systems der Patientenversorgung und können diese reflektieren

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Management

Die Absolventin und der Absolvent sind bereit und fähig:

  • die ökonomischen Auswirkungen des ärztlichen Handelns zu beachten und als Ärztin/Arzt verantwortungsvoll mit den verfügbaren Ressourcen umzugehen

  • Selbst- und Zeitmanagement anzuwenden

  • ärztliches Qualitätsmanagement zu betreiben

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Ärztliche Haltung

Die Absolventin und der Absolvent können als reife Persönlichkeit ihr/sein Handeln nach ärztlichen Wertmaßstäben, Haltungen und Einstellungen ausrichten und sind dazu bereit.

Dazu gehören insbesondere folgende Kompetenzfelder:

  • Kenntnisse der historischen, rechtlichen, geistigen und ethischen Grundlagen ärztlichen Verhaltens und Handelns

  • Aufbau eines verantwortungsbewussten, respektvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses unter besonderer Berücksichtigung des Patientenwillens und individueller Wertvorstellung
  • Berücksichtigung der medizinischen, psychischen und sozialen Situation der Patientinnen und Patienten, der Angehörigen und aller mit der Betreuung Verbundenen

  • Umgang mit ethischen Konfliktsituationen

  • Achtung der eigenen Gesundheit

  • Beachtung der eigenen Grenzen, Selbstkritik, Selbstreflexion
  • Grundkenntnisse über menschliches Verhalten insbesondere in Krisen- und Belastungssituationen und über supportive Maßnahmen zu deren Überwindung

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Lebenslanges
Lernen

Die Absolventin und der Absolvent haben das Wissen, die Fertigkeiten und die Einstellungen, die sie/ihn zum lebenslangen Lernen befähigen.

Insbesondere ist sie/er bereit und fähig:

  • Zum Erwerb, zur Erhaltung und Weiterentwicklung professioneller Kompetenz

  • Zur Aneignung jeweils aktueller fachspezifischer Standards, um sie zur Basis
    eigenen kompetenten Handelns zu machen

  • Zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung

  • Zum Informationsmanagement, d.h. Beschaffen, Bewerten und Einordnen von Informationen

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Wissenschaftliches
Arbeiten
und Forschen

Die/Der auf wissenschaftlicher Grundlage ausgebildete Absolventin und Absolvent beachten die Prinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens und ihre Bedeutung für das ärztliche Denken und Handeln.

Dazu gehören insbesondere die Fähigkeit und Fertigkeit:

  • zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher und ggf. klinischer Praxis sowie nach den ethischen Grundsätzen in Wissenschaft und Forschung

  • zur selbständigen Formulierung konkreter Fragestellungen, die auf wissenschaftlicher Grundlage (durch Literaturrecherche, Test oder
    wissenschaftliche Bearbeitung) beantwortet werden können

  • wissenschaftliche Arbeiten und Resultate selbständig zu recherchieren, kritisch zu lesen, zu interpretieren und umzusetzen

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Lehren

Die Absolventin und der Absolvent haben die Bereitschaft und die Fähigkeit, eigene Kompetenzen weiterzugeben und andere bei der Entwicklung ihrer Kompetenzen zu unterstützen.

  • Dazu steht ihr/ihm ein Grundinstrumentarium an medizindidaktischen Kenntnissen und Fertigkeiten zur Verfügung

  • Sie/Er verfügen über Basiserfahrung in der Vermittlung berufsrelevanter Kompetenzen

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