Medizinische Fakultät
- 1:
Aktuelles. - 2:
Organisation. - 3:
Einrichtungen. - 4:
Forschung. - 5:
Studium und Lehre.- 5.1:
Studiendekanat. - 5.2:
Studiengänge.- 5.2.1:
Humanmedizin. - 5.2.2:
Zahnmedizin. - 5.2.3:
Exportfächer. - 5.2.4:
Bachelorstudiengang Molekulare Medizin.- 5.2.4.1:
Aufbau des Studiums. - 5.2.4.2:
Auswahlverfahren. - 5.2.4.3:
Praktikum. - 5.2.4.4:
Bachelorarbeit. - 5.2.4.5:
Kontakt. - 5.2.4.6:
FAQ'S. - 5.2.4.7:
News.
- 5.2.4.1:
- 5.2.5:
Master Programme in Molecular Medicine. - 5.2.6:
International PhD Programme Molecular Medicine. - 5.2.7:
Studieren im Ausland. - 5.2.8:
Master Online Advanced Oncology.
- 5.2.1:
- 5.3:
Lehr- und Lernkonzept MED@ULM. - 5.4:
Zentrale Anmeldung. - 5.5:
Lernplattform. - 5.6:
Kompetenzzentrum eLearning in der Medizin. - 5.7:
Beschwerde- und Ideenmanagementsystem. - 5.8:
Lehrevaluation. - 5.9:
Dozenten. - 5.10:
Studium und Familie. - 5.11:
Tag der Lehre BW 2012.
- 5.1:
- 6:
Weiterbildung. - 7:
Links. - 8:
Kontakt / Impressum.
Praktikum
Im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Molekulare Medizin muss ein achtwöchiges berufsbezogenes Praktikum absolviert werden. Das Formblatt zur Anerkennung finden Sie
hier. Bitte fügen Sie dem Formblatt ein etwa einseitiges Praktikumszeugnis bei, aus dem Ihre Tätigkeiten sowie der Zeitraum des Praktikums hervor geht.
Geeignet für ein berufsbezogenes Praktikum sind Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie, biotechnologisch ausgerichtete Betriebe, Kliniken, Forschungseinrichtungen oder Gesundheitsämter.
Ziel des Praktikums ist es, die Studierenden mit (möglichen) späteren Berufsfeldern vertraut zu machen – daher die Betonung auf "berufsbezogen". Gefragt ist bei der Praktikumssuche vor allem Eigeninitiative.
Welche Tätigkeiten die Studierenden während des Praktikums im Einzelnen verrichten, hängt in erster Linie davon ab, wo das Praktikum absolviert wird – hierzu gibt es keine Vorschriften. Allerdings sollten die Tätigkeiten berufsbezogen sein, denkbar ist beispielsweise die Tätigkeit in einem molekularbiologisch / biochemisch orientierten Labor.
Anerkennung
Richtlinien zur Anerkennung externer Studien- und Prüfungsleistungen und berufsbezogener Praktika finden Sie
hier
Anerkennung berufsbezogener Praktika: Bitte kommen Sie mit Ihrer Praktikumsbestätigung bei uns im Büro (O 29 Raum 2007) vorbei.
Anerkennung externer Studien- und Prüfungsleistungen: Bitte kommen Sie mit den offiziell bestätigen Studieninhalten sowie mit Ihrem Notenspiegel bzw. Leistungsnachweis bei uns im Büro (O29/2007) vorbei.
