Studiengebühren

Die Studiengebühren stehen der Universität zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung.

Die Universität Ulm hat folgende Verteilung beschlossen:


50% für fakultätsbezogene Maßnahmen

Verwendung der Studiengebühren in der Medizinischen Fakultät

Informationen zu den Projekten zur Verbesserung von Studium und Lehre in der Medizinischen Fakultät erhalten Sie auf den Seiten unter:
"Ulmer Lehr- und Lernkonzept"
.


25% für fakultätsübergreifende Maßnahmen

Verwendung der Studiengebühren fakultätsübergreifend


25% für Studienfonds

 

Studiengebühren werden 2012 abgeschafft

Die Landesregierung hat im Oktober 2011 ihre Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg beschlossen. Bislang müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge – das sind weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einem Bachelor-Studiengang aufbauen – pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren werden letztmals zum Wintersemester 2011 erhoben.

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