Medizinische Fakultät
- 1:
Aktuelles. - 2:
Organisation. - 3:
Einrichtungen. - 4:
Forschung. - 5:
Studium und Lehre.- 5.1:
Studiendekanat. - 5.2:
Studiengänge. - 5.3:
Ulmer Lehr- und Lernkonzept. - 5.4:
Zentrale Anmeldung. - 5.5:
Lernplattform. - 5.6:
Kompetenzzentrum eLearning in der Medizin. - 5.7:
Beschwerde- und Ideenmanagementsystem. - 5.8:
Lehrevaluation. - 5.9:
Dozenten. - 5.10:
Studiengebühren. - 5.11:
Studium und Familie. - 5.12:
Lehrforschung. - 5.13:
Öffentlichkeitsarbeit.
- 5.1:
- 6:
Weiterbildung. - 7:
Links. - 8:
Kontakt / Impressum.
Studiengebühren
Die Studiengebühren stehen der Universität zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung.
Die Universität Ulm hat folgende Verteilung beschlossen:
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25% für fakultätsübergreifende Maßnahmen | ||
25% für Studienfonds | ||
Studiengebühren werden 2012 abgeschafft
Die Landesregierung hat im Oktober 2011 ihre Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg beschlossen. Bislang müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge – das sind weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einem Bachelor-Studiengang aufbauen – pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren werden letztmals zum Wintersemester 2011 erhoben.

