Ulmer Ausbildungsprofil Humanmedizin

Die Medizinische Fakultät der Universität Ulm hat das im Folgenden dargestellte Ausbildungsprofil als verbindliche Leitlinie für die Medizinische Ausbildung definiert.
Dieses Ausbildungsprofil wurde in Anlehnung an das Berufsrollen-Modell für Ärzte (CanMEDS Project), an den "Swiss Catalogue of Learning Objectives for Undergraduate Medical Training, 2002“ und an die Anforderungen der Approbationsordnung entwickelt (AG Curriculumentwicklung, Dozenten, Lehrbeauftragte).

Das Ulmer Ausbildungsprofil wird durch das Bild des „Puzzles“ symbolisiert. Im Zentrum steht die medizinische Fachkompetenz. Die weiteren Bereiche, in denen ein Absolvent Kompetenzen aufweisen muss, werden durch die Puzzleteile dargestellt. Die Fakultät ist sich der Aufgabe bewusst, die Lehre im Hinblick auf dieses Ziel fortlaufend zu erneuern und zu verbessern und hierbei zunehmend auch Ulm-spezifische Schwerpunkte zu entwickeln (z.B. besondere Wahlangebote).

„Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis- und patientenbezogendurchgeführt.“ ( § 1 ÄAppO)

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Ulmer Ausbildungsprofil Humanmedizin

Berufsrelevante
Bereiche

Kompetenzen
(Ausbildungsziel der Medizinischen Fakultät Ulm)

Die im Folgenden beschriebenen berufsrelevanten Bereiche sind nicht hierarchisch gegliedert. Viel mehr soll eine Hierarchisierung nach den Möglichkeiten, Interessen und der Zukunftsplanung des einzelnen Absolventen individuell erfolgen.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im Folgenden stets der männliche Terminus verwendet. Selbstverständlich gelten die folgenden Formen gleichermaßen für Frauen und Männer.

Medizinische
Fachkompetenz

Der Absolvent kann aufgrund seines Wissens und seiner Kompetenzen in alle Bereiche der ärztlichen Weiterbildung eintreten.
Die erforderlichen, grundlegenden ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung beziehen sich auf:

  • Biologische und naturwissenschaftliche Grundlagen der normalen und veränderten Körperfunktionen

  • Körperliche und geistig-seelische Gesundheit

  • Gesundheitsvorsorge, Risikofaktoren und Krankheitsfrüherkennung

  • Kontinuum von Normalität bis Gesundheitsstörung und Krankheit

  • Ausreichend praktische Erfahrung im Umgang mit Patienten

  • Fächerübergreifende Betrachtungsweise von Krankheiten

  • Diagnostik: Anamnese, körperliche Untersuchung, kritische Auswahl ergänzender diagnostischer Methoden und deren Durchführung und Interpretation, soweit sie
    nicht dem Spezialisten vorbehalten sind; Synopsis der Ergebnisse und Befunde;
    Problemanalyse, Erstellen von Diagnosen und Differentialdiagnosen als Arbeitshypothesen

  • Therapie und ärztliche Betreuung: Kritische Auswahl geeigneter Therapieformen, auch unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Patienten; Erstellen von begründeten Behandlungsplänen; Durchführung von Behandlungsformen, die nicht dem Spezialisten vorbehalten sind

  • Fortlaufende Überprüfung von Arbeitshypothesen und Behandlungserfolgen,
    Abschätzen der Folgen ärztlichen Handelns ggf. Anpassen der Strategie

  • Eigenverantwortung von Patienten und Complianceförderung

  • Betreuung von chronisch Kranken, multimorbiden Patienten, Menschen mit Krankheitsfolgen, unheilbar Kranken und Sterbenden

  • Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, die sich auf Diagnose, Therapie und ärztliche Behandlung sowie deren Dokumentation beziehen

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Notfallversorgung

Der Absolvent ist bereit und kompetent, bei akut bedrohlichen Situationen erweiterte ärztliche Hilfe zu leisten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Die Fachkompetenz, akut bedrohliche Situationen zu erkennen und rasch und zielgerichtet zu handeln, um die akute Bedrohung abzuwenden oder die Situation mit den zur Verfügung stehenden Mitteln solange zu überbrücken, bis weitere Hilfe eintrifft („Erste Ärztliche Hilfe“)

  • Grundkompetenzen in der ambulanten Notfallversorgung

  • Fähigkeit zur Weichenstellung bezüglich des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens

  • Beachtung der gesetzlichen Vorgaben bzgl. ärztlicher Hilfe

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Kommunikation

Der Absolvent beherrscht die ärztliche Kommunikation.

Insbesondere ist er bereit und in der Lage:

  • mit Patienten und deren Angehörigen, auch bei Gesprächen belastenden Inhalts, in angemessener, respektvoller Weise und in verständlicher Sprache zu kommunizieren

  • mit Kollegen, Vertretern anderer Gesundheitsberufe und mit weiteren Personen des Gesundheitswesens in angemessener und adäquater Sprache in Wort und Schrift zu kommunizieren, einschließlich der fachgerechten und zeitnahen Erstellung von Arztbriefen

  • mit Patienten mit Kommunikationshindernissen eine kommunikative Basis zu schaffen

  • die einschlägigen gesetzlichen und professionellen Regeln zu beachten, insbesondere die der Aufklärung und der Schweigepflicht

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Teamarbeit

Der Absolvent praktiziert konstruktive Teamarbeit und löst medizinische Probleme gegebenenfalls fächerübergreifend.

  • Er praktiziert und fördert die gute Zusammenarbeit mit Kollegen, mit Vertretern anderer medizinischer Berufsgruppen und mit Personen des Gesundheitssystems

  • Er kennt die Aufgaben der wesentlichen Fachdisziplinen, Berufsgruppen und Versorgungssektoren im Rahmen einer arbeitsteiligen Patientenversorgung und hat die Fähigkeit, die Behandlung zu koordinieren

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Interessen von
Patient und
Gesellschaft

Der Absolvent vertritt die Interessen der Patienten wie auch die der Allgemeinheit. Er beachtet die gesellschaftlichen, rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Patientenversorgung und ärztliche Berufsausübung stattfinden.

Der Absolvent kennt und beachtet:

  • die sozialen Aspekte von Gesundheit und Krankheit und berücksichtigt sie bei seinem ärztlichen Handeln. Insbesondere gilt dies für die Einflüsse von Familie, Gesellschaft, Arbeitsplatz und Umwelt auf die Gesundheit und auf die Bewältigung von Krankheitsfolgen

  • die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation

  • die wichtigsten sich wandelnden Strukturen, Institutionen und Funktionen des Gesundheitswesens, sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Regularien

  • seine eigene Rolle innerhalb des Systems der Patientenversorgung und kann diese reflektieren

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Management

Der Absolvent ist bereit und fähig:

  • die ökonomischen Auswirkungen seines ärztlichen Handelns zu beachten und als Arzt verantwortungsvoll mit den verfügbaren Ressourcen umzugehen

  • Selbst- und Zeitmanagement anzuwenden

  • ärztliches Qualitätsmanagement zu betreiben

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Ärztliche Haltung

Der Absolvent kann als reife Persönlichkeit sein Handeln nach ärztlichen Wertmaßstäben, Haltungen und Einstellungen ausrichten und ist dazu bereit.

Dazu gehören insbesondere folgende Kompetenzfelder:

  • Kenntnisse der historischen, rechtlichen, geistigen und ethischen Grundlagen ärztlichen Verhaltens und Handelns

  • Aufbau eines verantwortungsbewussten, respektvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses unter besonderer Berücksichtigung des Patientenwillens und dessen individueller Wertvorstellung
  • Berücksichtigung der medizinischen, psychischen und sozialen Situation des Patienten, seiner Angehörigen und aller mit der Betreuung Verbundenen

  • Umgang mit ethischen Konfliktsituationen

  • Achtung der eigenen Gesundheit

  • Beachtung der eigenen Grenzen, Selbstkritik, Selbstreflexion
  • Grundkenntnisse über menschliches Verhalten insbesondere in Krisen- und Belastungssituationen und über supportive Maßnahmen zu deren Überwindung

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Lebenslanges
Lernen

Der Absolvent hat das Wissen, die Fertigkeiten und die Einstellungen, die ihn zum lebenslangen Lernen befähigen.

Insbesondere ist er bereit und fähig:

  • Zum Erwerb, zur Erhaltung und Weiterentwicklung professioneller Kompetenz

  • Zur Aneignung jeweils aktueller fachspezifischer Standards, um sie zur Basis
    eigenen kompetenten Handelns zu machen

  • Zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung

  • Zum Informationsmanagement, d.h. Beschaffen, Bewerten und Einordnen von Informationen

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Wissenschaftliches
Arbeiten
und Forschen

Der auf wissenschaftlicher Grundlage ausgebildete Absolvent beachtet die Prinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens und ihre Bedeutung für sein ärztliches Denken und Handeln.

Dazu gehören insbesondere die Fähigkeit und Fertigkeit:

  • zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher und ggf. klinischer Praxis sowie nach den ethischen Grundsätzen in Wissenschaft und Forschung

  • zur selbständigen Formulierung konkreter Fragestellungen, die auf wissenschaftlicher Grundlage (durch Literaturrecherche, Test oder
    wissenschaftliche Bearbeitung) beantwortet werden können

  • wissenschaftliche Arbeiten und Resultate selbständig zu recherchieren, kritisch zu lesen, zu interpretieren und umzusetzen

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Lehren

Der Absolvent hat die Bereitschaft und die Fähigkeit, eigene Kompetenzen weiterzugeben und andere bei der Entwicklung ihrer Kompetenzen zu unterstützen.

  • Dazu steht ihm ein Grundinstrumentarium an medizindidaktischen Kenntnissen und Fertigkeiten zur Verfügung

  • Er verfügt über Basiserfahrung in der Vermittlung berufsrelevanter Kompetenzen

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