Statuten zur Körperspende:

Prosektur des Instituts für Anatomie und Zellbiologie
Dezember 2009

Richtlinie des Instituts für Anatomie und Zellbiologie zum Umgang mit Körperspendern in der Lehre und Forschung nach gesetzlichen Vorgaben und ethischen Grundsätzen (Auszug)

(nach Guidelines Suggested by the American Association of Anatomists November 13, 2009)

·         Die Körperspende findet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
          Vorschriften zum Umgang mit den Körpern Verstorbener statt  
         (Bestattungsgesetz Baden-Württemberg).

·         Die organisatorischen Abläufe und Rahmenbedingungen des
          Körperspendewesens werden regelmäßig den nationalen und
          internationalen Standards und den gesetzlichen Vorgaben angeglichen.

·         Verantwortlich für das Körperspendewesen sind die Präparatoren, der
          Leiter der Prosektur und der Direktor des Instituts. Die Verantwortlichen
          stimmen sich regelmäßig über den aktuellen Stand und die
          organisatorischen Abläufe des Körperspendewesens ab.

·         Die Nutzung der Körperspender oder Präparate geschieht im Rahmen des
          universitären Lehrauftrags zur medizinischen Ausbildung und Forschung.

·         Die Körperspende ist unentgeltlich und nicht profitorientiert. Es werden
          keine Körperspender oder Körperteile gekauft oder verkauft.

·         Jeder Körperspender erklärt sich ausdrücklich mit den aufgeführten
          Bedingungen für die Körperspende einverstanden in Form einer
          eigenhändig unterzeichneten Verschreibung.


Die Bedingungen für die Körperspende sind in einem Informationsblatt erläutert und können in der Prosektur angefragt werden.

Kontakt:

Leiter Prosektur:
Dr. Ulrich Fassnacht
Tel: 50-23211; Fax: 23449

Präparatoren:
Ernst Voigt
Tel: 50-22331 Fax: 24096
N26, 206
Sabrina Dolp
Tel: 50-23204; 50-15171
N26, 206