Chipkarte (Studentenausweis)

Funktionen

Die Chipkarte der Universität Ulm dient als Ausweis für diverse Funktionen und Applikationen im Bereich der gesamten Universität:

  • Ausweis für Mitglieder der Universität Ulm
    (Studierende, Beschäftigte, weitere Mitglieder)
  • Gästeausweis
  • Bibliotheksausweis
  • Wahlausweis bei studentischen Wahlen
  • Elektronischer Schlüssel für den Zugang zu PC-Pools und anderen Räumen
  • Identifikation an Selbstbedienungsterminals (SB-Terminals)
  • Elektronische Börse
  • Kopierkarte (geplant)
  • Semesterticket des ÖPNV (geplant)

SB-Terminals

Am Eingang Süd, am Eingang Nord und im Eingangsbereich des Bibliotheksgebäudes sind spezielle SB-Terminals aufgestellt. An diesen Terminals können Sie unter anderem

  • die gespeicherten Daten und den Thermochromicstreifen der Chipkarte auf den aktuellen Stand bringen
  • Ihre PIN- und Super-PIN ändern (sofern vorhanden)
  • die auf der Chipkarte gespeicherten Daten anzeigen

Als Studierende(r) können Sie außerdem

  • Ihre Adresse im Studierendenverwaltungssystem ändern
  • Bescheinigungen ausdrucken
  • Notenspiegel anzeigen
  • An- und Abmeldungen zu schriftlichen Prüfungen vornehmen
  • Ihr Passwort für die kiz-Accounts (außer Bibliothek) ändern

 

Chipkarte

 

FAQs zur Chipkarte

Welche Chipkarte benötige ich?
Die Mitglieder der Universität Ulm, insbesondere alle Beschäftigten, bekommen einen Mitgliedsausweis. Zu diesem Personenkreis gehören auch Vorkliniker. Gäste der Universität, z. B. Gastwissenschaftler und Stipendiaten, erhalten Gästekarten von Ihrer Abteilung. Wer Dienste der Universität in Anspruch nimmt, ohne ihr anzugehören oder ihr Gast zu sein, z. B. als Benutzer der Bibliothek, benötigt eine kiz-Servicekarte. Kliniker erhalten eine kiz-Servicekarte. Es gibt noch weitere Kartentypen, z.B. solche für Alumnis. Diese brauchen nicht beantragt zu werden.

Wie bekomme ich eine Chipkarte?
Sie können bei der für Sie zuständigen ausgebenden Stelle (s.u.) mit dem dafür vorgesehenen Formular eine Chipkarte beantragen. Die Erstausgabe ist bei Studierenden und anderen Mitgliedern der Universität kostenfrei. Für die erneute Ausgabe einer Chipkarte, z.B. bei Verlust, wird laut Gebührenordnung der Universität eine Aufwandsentschädigung von 15 EUR erhoben. Für Gastkarten werden die Kosten von der beantragenden Abteilung eingezogen. Bei Karten, die aufgrund eines technischen Defekts ersetzt werden müssen, entfällt die Aufwandsentschädigung.

Ausgebende Stelle für Studierende: Studiensekretariat, OE M23, Raum 2204 und 2205, Fax: 0731/50-22058

Ing.wissenschaften, Lehramt, Advanced Mat. Tel.: 0731/50-22064
Informatik, Zahnmedizin, Physik, Wirtschaftsphysik Tel.: 0731/50-22065
Medizin, Chemie, Wirtschaftschemie Tel.: 0731/50-22066
Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftswissenschaften Tel.: 0731/50-22068
Biologie Tel.: 0731/50-31116

Ausgebende Stelle für Mitglieder der Universität: Abteilung III-3 Organisation und Innerer Dienst, Helmholtzstraße 16, Tel.: 0731/50-25111, Fax: 0731/50-25177

Ausgebende Stelle für Abteilungen (Gastkarten): kiz, OE O26, Tel.: 0731/50-22486, Fax: 0731/50-22471
Die Abteilung erhält ein Kontingent von Gastkarten bei der angegebenen Stelle des kiz und verwaltet diese dann selbst. Bei Verlust einer Gastkarte wendet sich der Gast zunächst an die Abteilung, die die Karte ausgegeben hat.

kiz-Servicekarten sind in der Bibliothek für 15 EUR erhältlich. Sie sind vor allem als Bibliotheksausweis für externe Nutzer vorgesehen.

Was sollte ich über die elektronische Börse auf meiner Karte wissen?
Die wichtigste Information zu diesem Thema lautet: Das elektronische Geld auf Ihrer Karte ist praktisch Bargeld. Das Guthaben einer verlorengegangenen Karte kann nicht ersetzt werden, da ein unehrlicher Finder genau wie Sie mit der Karte bezahlen kann. Das elektronische Zahlsystem identifiziert Sie mit einer auf der Karte gespeicherten "Kontonummer". Ein Zusammenhang mit Daten, die nichts mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr zu tun haben, beispielsweise Ihrem Namen oder Ihrer Matrikelnummer, kann nur mit Ihrer Zustimmung hergestellt werden. Wenn Sie wegen eines Defekts Ihrer Karte oder einer Namensänderung eine neue Karte bekommen, kann das Guthaben Ihrer alten Karte auf die neue übertragen werden. Machen Sie dazu die ausgebende Stelle auf das Guthaben aufmerksam und bringen die alte Karte mit. Die eigentliche Übertragung nimmt das Studentenwerk vor, da dieses das bargeldlose Zahlsystem betreibt.

Was muss ich beim Umgang mit der Karte beachten?
Ein pfleglicher Umgang mit der Karte versteht sich von selbst. Sie sollten sie keiner extremen Hitze oder mechanischen Beanspruchungen aussetzen. Die Karte darf nicht beschriftet, beklebt oder in einer anderen Weise verändert werden. Für solche Schäden haften Sie selbst. Wenn Sie sie wie Ihre Scheckkarte behandeln, können Sie mit einer langen Lebens­dauer der Karte rechnen.

Was muss ich bei einem Defekt der Karte tun?
Eine defekte Karte erkennen Sie daran, dass sie an den Kartenlesern zum Türöffnen keinerlei Reaktion auslöst. Andere Geräte wie die SB-Terminals geben möglicherweise eine Meldung aus. Die ausgebende Stelle Ihrer Karte kann Ihnen eine Ersatzkarte ausstellen. Sollte der Defekt von Ihnen zu vertreten sein, wird eine Gebühr erhoben. Befindet sich noch elektronisches Geld auf der defekten Karte, kann dieses übertragen werden (s.o.).

Was muss ich bei Verlust der Karte tun?
In Ihrem eigenen Interesse müssen Sie einen Verlust der Chipkarte schnellstmöglich bei der ausgebenden Stelle melden. Diese Meldung kann mit den dafür vorgesehenen Formularen durch Brief oder Fax, per E-mail oder durch persönliches Erscheinen bei der ausgebenden Stelle erfolgen. Bitte führen Sie bei einer Mitteilung per E-Mail alle Angaben entsprechend dem vorgesehenen Formular auf. Um Missbrauch zu verhindern, müssen Sie sich entweder mit einem amtlichen Ausweis oder durch Angabe derjenigen Super-PIN, die Sie bei Ausgabe Ihrer Karte erhalten haben, ausweisen.

Welche persönlichen Daten werden auf der Karte gespeichert?
Aufgedruckt werden bei Studierenden Name, Vorname (bei mehreren Vornamen der erste), Namenszusätze, Matrikelnummer, Fakultätszugehörigkeit, Gültigkeitsende, ULUB-Nr. und das Lichtbild. Bei Beschäftigten und weiteren Mitgliedern der Universität entfällt die Matrikelnummer und die Fakultätszugehörigkeit. Im Chip gespeichert werden Matrikelnummer oder ersatzweise laufende Nummer, Versionsnummer, Gültigkeitsende, PIN, Super-PIN, ULUB-Nr. und Daten für die Zahlfunktion, insbesondere die Nutzergruppe (Rabattstaffel). Gastkarten sind unpersönlich.

Wer hat Zugriff auf die im Chip gespeicherten Daten?
Der Speicher des Chips der Karte ist in 16 Sektoren eingeteilt, die mit Schreib- und Leseschlüsseln geschützt sind. Den verschiedenen Anwendungen sind unterschiedliche Sektoren zugeordnet, in denen sich nur die Daten befinden, die die jeweilige Anwendung benötigt. So kann beispielsweise die Bibliotheksanwendung nur die ULUB-Nummer und das Gültigkeitsende lesen, nicht aber die Matrikelnummer oder die Rabattstaffel.

Wozu dienen die PIN und Super-PIN der Karte?
Mit der PIN sind die Funktionen am Selbstbedienungsterminal geschützt. Nach dreimaliger Fehleingabe wird die Karte gesperrt. Dann können Sie mit Ihrer Super-PIN eine neue PIN setzen. Die bei der Kartenausgabe gültige Super-PIN benötigen Sie auch, wenn Sie Ihre Chipkarte bei einem Verlust sperren lassen wollen und nicht persönlich bei der ausgebenden Stelle vorbeikommen.

Wer kennt meine PIN beziehungsweise Super-PIN?
Die zum Zeitpunkt der Kartenausgabe gültigen PINs müssen natürlich im Chipkartendatenverwaltungssystem gespeichert sein, sonst könnten sie nicht als Bestandteil Ihres Datenspiegels ausgedruckt werden. Wenn Sie sie (am SB-Terminal) ändern, was Sie unbedingt tun sollten, sind Sie der Einzige, der die neuen Werte kennt. Bei dieser Änderung werden nämlich nur Daten auf Ihrer Karte modifiziert. Vergessen Sie Ihre PIN, dann können Sie mit Ihrer Super-PIN (wiederum am SB-Terminal) eine neue setzen. Vergessen Sie auch Ihre Super-PIN, dann wenden Sie sich bitte an Ihre ausgebende Stelle.

Wie wird die Karte als Wahlausweis eingesetzt?
Die Karte ist Ihr Wahlausweis bei studentischen Wahlen. Der Wert eines elektronischen Zählers im Chip wird vermindert, wenn Sie wählen, so dass Sie kein zweites Mal an derselben Wahl teilnehmen können. Wenn Sie nicht wählen, aber wollen, dass sich Ihre Karte in einem Zustand befindet, als hätten Sie gewählt, so können Sie dazu die Funktion Rückmeldung am SB-Terminal aufrufen. Mit anderen Worten: Selbst wenn jemand Ihre Karte lesen könnte, wäre er nicht in der Lage festzustellen, ob Sie gewählt haben oder am SB-Terminal waren.

Was muss ich über den Datenschutz wissen?
Im Chipkartendatenverwaltungssystem und auf der Chipkarte sind persönliche Daten über Sie gespeichert. Dies ist kein Selbstzweck, sondern dient nur dazu, die Funktionen der Chipkarte zu ermöglichen. Anders ausgedrückt, ein sparsamer Umgang mit Daten ist oberstes Gebot. Das bezieht sich nicht nur auf die Speicherung, sondern auch auf die Verarbeitung von Daten.

Die wichtigste gesetzliche Vorschrift im Zusammenhang mit dem Datenschutz ist das Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Nach § 5 LDSG haben Sie Anspruch auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (§ 21 LDSG), auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten nach Maßgabe der §§ 22 bis 24 LDSG, auf Auskunft aus dem Verfahrensverzeichnis (§ 11 LDSG) und auf das Vorbringen von Einwendungen eines schutzwürdigen, in der persönlichen Situation begründeten Interesses gegen die Verarbeitung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten (§ 4 Abs. 6 LDSG). Vorstehende Ansprüche werden durch Antrag geltend gemacht. Weiterhin haben Sie das Recht, den Landesdatenschutzbeauftragten anzurufen (§ 27 LDSG) und gegebenenfalls Schadensersatz nach § 25 LDSG zu verlangen.

Zusammen mit Ihrer Chipkarte erhalten Sie eine Aufstellung Ihrer im Chipkartendatenverwaltungssystem gespeicherten persönlichen Daten sowie ein Informationsblatt.

Wo finde ich weitere Informationen?
Das "Merkblatt zur Chipkarte (PDF-Format): deutsch | englisch" enthält alle wichtigen Informationen zur Chipkarte. Im Zusammenhang mit der Chipkarte stehende Formulare finden Sie bei "Accounts & Formulare". Unter der E-Mail-Adresse chipkarte(at)uni-ulm.de erreichen Sie die kartenausgebenden Stellen und den Leiter des Chipkartenprojektes. Dies ist auch die richtige Adresse für Anregungen und natürlich auch für Kritik.