Fachbereich Chemie
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Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Lehramtsstudium
Verfaßt unter Mitwirkung des Landeslehrerprüfungsamts (Tübingen) von Prof. Dr. W. A. Kreiner (Universität Ulm)
Auskünfte über den aktuellen Stand erteilt auch das
Landeslehrerprüfungsamt in Tübingen.
Wieviele Fächer muß man studieren?
Zwei Fächer, gleichberechtigt als Hauptfächer.
Was ist ein Beifach?
Gibt es nur in Baden-Württemberg. Mit dem Abschluss in einem Beifach wird die wissenschaftliche Befähigung fuer den Unterricht auf der Unter- und Mittelstufe der Gymnasien nachgewiesen.
Was ist die Zwischenprüfung?
Eine Prüfung innerhalb des Studiengangs, durchgeführt durch die Universität (im Unterschied zum 1. und 2. Staatsexamen). Sollte nach dem 4. Semester abgeschlossen sein.
Was sind Vertiefungsvorlesungen?
Die Vertiefungsvorlesungen gibt man bei der Anmeldung zum Staatsexamen an. Der Inhalt der Vertiefungsvorlesungen wird beim mündlichen Staatsexamen geprüft.
Der Studienplan für Lehramt-Chemie sieht im Hauptstudium eine jeweils zweistündige Vertiefungsvorlesung in den drei chemischen Kernfächern vor. Die Studienkommission Chemie gibt Ihnen hierzu die folgenden Empfehlungen:
Anorganische Chemie:
- "Komplexchemie" oder
- "Metallorganische Chemie"
Organische Chemie:
- "Aromaten und Heteroaromaten" oder
- "Strukturaufklärung organischer Moleküle mit spektroskopischen Methoden"
Physikalische Chemie:
- "Grenzflächenchemie" oder
- "Elektronische und physikalische Messmethoden"
Im Regelfach sollten die gewählten Vertiefungsvorlesungen bei der Anmeldung zur mündlichen Staatsexamensprüfung das Stoffgebiet für die Angabe der "vertieften Kenntnisse" sein.
Was ist ein Staatsexamen?
Eine Prüfung durch das Kultusministerium. Das 1. Staatexamen wird an der Universität unter dem Vorsitz eines Vertreters des Landeslehrerprüfungsamtes abgelegt.
Das zweite Staatsexamen erfolgt nach dem Vorbereitungsdienst.
Welche Literatur wird für die Vorbereitung auf die Staatsexamensprüfung empfohlen?
Prüfungsgrundlage für die schriftliche und mündliche Staatsexamensprüfung im Fach Chemie sind die im Studienplan ausgewiesenen Pflichtvorlesungen und Praktika. Darüber hinaus empfiehlt Ihnen der Prüfungsausschuß Chemie die folgenden Lehrbücher für die Prüfungsvorbereitung:
Anorganische Chemie:
- E. Riedel: "Anorganische Chemie", 3. Aufl., de Gruyter, Berlin, 1994, 921 Seiten
Organische Chemie:
- H. Hart: "Organische Chemie", Wiley-VCH, Weinheim, 1989; 458 Seiten
- sowie eines der folgenden Lehrbücher
- M. A. Fox, J. K. Whitesell: "Organische Chemie - Grundlagen, Mechanismen, bioorganische Anwendungen", Spektrum Akademischer Verlag, heidelberg, 1995, 930 Seiten
- P. C. Vollhardt, N. E. Schore: "Organische Chemie", 2. Aufl., VCH, Weinheim, 1995, 1330 Seiten
Physikalische Chemie:
- P. W. Atkins: "Einführung in die Physikalische Chemie", 1. Aufl., Wiley-VCH, Weinheim, 1993, 488 Seiten oder
- W. Moore: "Grundlagen der Physikalischen Chemie", de Gruyter, Berlin, 1990, 808 Seiten
Was ist das Pädagogikum?
Eine schriftliche Prüfung im erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium, wobei die Zahl und Art der Scheine über die zur Zeit in Baden-Württemberg für das Begleitstudium geltenden Anforderungen hinausgeht (erworbene Scheine, außer Fachdidaktik, werden anerkannt). Wird von einigen Bundesländern gefordert, wenn man dort zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden will (vorher anfragen wegen Sonderregelungen).
Wann kann die Wissenschaftliche Arbeit begonnen werden?
Frühestens im 7. Semester, der Abstand zwischen dem Abschluss der Arbeit und dem Staatsexamen kann beliebig lang sein. Hinweis: Arbeit früh anfertigen, dann hat man gegen Ende des Studiums mehr Luft für fehlende Scheine. Die Arbeit muss spätestens bis 1. März bzw. 1. September beim Landeslehrerprüfungsamt vorliegen. Eine wissenschaftliche Arbeit muß nur in einem Fach angefertigt werden.
Anmeldung zum 1. Staatsexamen:
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen alle Scheine für beide Fächer und für das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium vorgelegt werden. Besitzt man noch nicht alle Scheine, kann man die fehlenden im laufenden Semester nachreichen. Dieser Nachreichetermin ist zur Zeit der Mittwoch in der letzten Vorlesungswoche.
Terminplan für schriftliche/mündliche Prüfung und die Wissenschaftliche Arbeit:
Die schriftliche Prüfung im entsprechenden Fach kann bereits vor Abgabe der Arbeit abgelegt werden. Wird die Arbeit nicht fristgerecht beendet (Wiederholungsarbeit!), so kann man trotzdem zur mündlichen Prüfung antreten.
Es gibt zwei Prüfungstermine:
- Für den ersten findet die schriftliche Prüfung (Klausur) im Februar statt, die mündliche Prüfung im April.
Spätester Abgabetermin für die wissenschaftliche Arbeit ist der 1. März. - Die Klausur des zweiten Termins ist im Juli und die mündliche Prüfung dazu im Oktober.
Die Arbeit muß bis spätestens 1.September vorliegen.
Läuft die Sechsmonatsfrist für die Arbeit z.B. gerade bis zum 1.März, so kann die schriftliche Prüfung trotzdem bereits vor Abgabe der Arbeit abgelegt werden, und man kann man zur mündlichen Prüfung antreten. Die Wissenschaftliche Arbeit muß allerdings dann wiederholt werden, wenn man das Zeitlimit nicht eingehalten hat (also die 6 Monate und den spätesten Abgabetermin).
Wie lange kann man nach dem 1. Staatsexamen bis zum Beginn der Referendarausbildung (Vorbereitungsdienst) warten?
Das erste Staatsexamen "verfällt" nicht; wenn aber seit der Prüfung im ersten Fach nach vier Jahren der Vorbereitungsdienst noch nicht begonnen ist, muß zum Nachweis noch ausreichender Kenntnisse am Oberschulamt ein Kolloquium abgelegt werden. Ob in nur einem Fach oder in beiden, hängt vom Einzelfall ab.
Themenüberschneidung
Zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung herrscht der Grundsatz, daß kein Thema zweimal vorkommen darf.
Anerkennung von Diplomarbeiten
In den Naturwissenschaften und in Mathematik werden Diplomarbeiten in der Regel als wissenschaftliche Arbeit anerkannt, allerdings besteht kein Anspruch darauf. Die Arbeit muß vor der Wissenschaftliche Prüfung angefertigt worden sein.
Was ist eine Erweiterungsprüfung?
Ermöglicht im Vorbereitungsdienst das Erlangen der Lehrbefähigung für ein drittes Fach, wenn man schon zwei Hauptfächer studiert hat. Sie kann als Haupt- oder Beifachprüfung abgelegt werden, und zwar frühestens mit der zweiten Hauptfachprüfung. Bedingung ist, daß das Fach als Studiengang an der Universität eingerichtet und der Student als ordentlicher Hörer zum Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung für dieses Fach eingeschrieben ist. Die Erweiterungsprüfung kann auch nach dem Hauptabschluß nach einer Neuimmatrikulation abgelegt werden.
Gibt es einen verkürzten Vorbereitungsdienst?
In einzelnen Fällen, wenn jemand schon im Rahmen einer anderen Lehrerausbildung einen Vorbereitungsdienst absolviert hat.
Was ist die Leistungszahl?
Gilt in Baden-Württemberg und ist wichtig für die Übernahme in den Schuldienst nach dem Referendariat. Sie wird ermittelt als
Durchschnitt aus den Noten der wissenschaftlichen Fachprüfungen (1. Staatsexamen)
mal zehn.
(Bei drei Fächern ist es der Schnitt aus drei Noten.)
plus:
Durchschnitt der Noten der zweiten Staatsprüfung
mal dreißig.
Ein drittes Fach ergibt einen Bonus (= Minus) von zehn Punkten auf die Leistungszahl (unabhängig von der Note)
Kann man einen Wunsch äußern, wenn man zum Vorbereitungsdienst an ein bestimmtes Studienseminar möchte?
Wechsel des Studiengangs vom Lehramt zum Diplom
Je früher desto einfacher. Da ein Lehramtsstudium in Art und Umfang sich nicht mit einem Diplomstudium deckt, müssen in der Regel Scheine nachgeholt werden. Zuständig für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss Chemie. Man kann auch Lehramt und Diplom parallel studieren, falls die Universität es genehmigt.
Wechsel des Studiengangs vom Diplom zum Lehramt
Meist unproblematisch, das eine Fach betreffend. Ein Vordiplom wird in der Regel als Zwischenprüfung anerkannt. Aber: Man muß mit einem weiteren Hauptfach für das Lehramtsstudium im ersten Semester beginnen. Das bedeutet, daß man in den beiden Fächern in ganz unterschiedlichen Semestern ist und auch ganz andere Kommiliton/inn/en hat. Ein spätes Umsteigen hat auch noch den Nachteil, daß das zuerst studierte Fach bei der Anmeldung zum Staatsexamen schon weit zurückliegt und die Inhalte wieder vergessen werden. Man sollte also das erste Fach nicht zu früh vollständig abschließen.


