Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Ordnungen, Satzungen und Gesetze. - 6:
Bewerbung und Immatrikulation.- 6.1:
Erstes Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. - 6.2:
Erstes Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge. - 6.3:
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. - 6.4:
Höhere Fachsemester. - 6.5:
Masterstudiengänge. - 6.6:
Ausländische Studienbewerber. - 6.7:
Außerkapazitäre Bewerbung. - 6.8:
Gasthörer. - 6.9:
Hochschulzugang beruflich Qualifizierte. - 6.10:
Losverfahren. - 6.11:
Parallelstudium. - 6.12:
Promotion. - 6.13:
Studienplatztausch. - 6.14:
Zeitstudierende.
- 6.1:
- 7:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 8:
Studienorganisation. - 9:
Prüfungsverwaltung. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Studierendenstatistik. - 12:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 13:
Zusatzausbildung. - 14:
Hochschulsport. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Gesundheitsfachberufe.
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für deutschsprachige Studiengänge
Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.
Anerkannte Sprachnachweise für den Hochschulzugang:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang – DSH 2 oder DSH 3
- Test Deutsch als Fremdsprache – TestDaF, TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe DSD II
- Großes und Kleines Deutsches Sprachdiplom/Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts - gültig nur noch bis 31.12.2016
- Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) - gültig seit 01.01.2012
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen, die als hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt werden.
In Ulm kann der TestDaF bei der Volkshochschule oder bei Inlingua abgelegt werden.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen muss eines der o. g. Sprachnachweise bereits mit Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen.
In zulassungsfreien Studiengängen muss zum Zeitpunkt der Bewerbung der Nachweis von B2 Kenntnissen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) vorliegen. Bei der Einschreibung muss eines der o. g. Sprachnachweise nachgewiesen werden. Die Einschreibung ohne o.g. Sprachnachweis ist nicht möglich.
Kontakt
Rosa-Anna Puccia-Gammaro- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-24444
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
