Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Ordnungen, Satzungen und Gesetze. - 6:
Bewerbung und Immatrikulation.- 6.1:
Erstes Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. - 6.2:
Erstes Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge. - 6.3:
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. - 6.4:
Höhere Fachsemester. - 6.5:
Masterstudiengänge. - 6.6:
Ausländische Studienbewerber. - 6.7:
Außerkapazitäre Bewerbung. - 6.8:
Gasthörer. - 6.9:
Hochschulzugang beruflich Qualifizierte. - 6.10:
Losverfahren. - 6.11:
Parallelstudium. - 6.12:
Promotion. - 6.13:
Studienplatztausch. - 6.14:
Zeitstudierende. - 6.15:
Zulassungssatzungen.
- 6.1:
- 7:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 8:
Studienorganisation. - 9:
Prüfungsverwaltung. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Studierendenstatistik. - 12:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 13:
Zusatzausbildung. - 14:
Hochschulsport. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Gesundheitsfachberufe.
Sprachnachweise ausländischer Studienbewerber
Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.
Als gleichwertig anerkannt sind:
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2 oder DSH 3)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), der in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist
- Bestandener Prüfungsteil "Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- Nachweise deutscher Sprachkenntnisse (bilaterale Abkommen/sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen)
- Großes und Kleines Deutsches Sprachdiplom/Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
Bei Nachweis von B2 Kenntnissen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) werden Sie bei Zulassung durch die Universität Ulm eine Einladung zur
DSH-Prüfung erhalten. Dies gilt nicht für
zulassungsbeschränkte Studiengänge. Für diese Studiengänge muss eines der o. g. Sprachnachweise bereits am Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.
Kontakt
Rosa-Anna Puccia-Gammaro- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-24444
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
