Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für deutschsprachige Studiengänge

Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

 

Anerkannte Sprachnachweise für den Hochschulzugang:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang –  DSH 2 oder DSH 3
  • Test Deutsch als Fremdsprache  – TestDaF, TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe  DSD II
  • Großes und Kleines Deutsches Sprachdiplom/Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts   - gültig nur noch bis 31.12.2016
  • Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) - gültig seit 01.01.2012
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Opens internal link in current windowNachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen, die als hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt werden.

In Ulm kann der TestDaF bei der Volkshochschule oder bei Inlingua abgelegt werden.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen muss eines der o. g. Sprachnachweise bereits mit Ablauf  der Bewerbungsfrist vorliegen.
In zulassungsfreien Studiengängen muss zum Zeitpunkt der Bewerbung der Nachweis von B2 Kenntnissen (Gemeinsamer Europäischer  Referenzrahmen) vorliegen. Bei der Einschreibung muss eines der o. g. Sprachnachweise nachgewiesen werden. Die Einschreibung ohne o.g. Sprachnachweis ist nicht möglich.

Kontakt

  • Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailRosa-Anna Puccia-Gammaro
  • Abt. II-1 Zulassung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-24444
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074