Außerkapazitäre Bewerbung
Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität macht der Bewerber geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist.
Die Universität lehnt diese Anträge regelmäßig ab. Eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität ist daher - wenn überhaupt - in der Regel nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen (sog. NC-Verfahren). Mit derartigen Gerichtsverfahren sind Kostenrisiken verbunden.
Die Universität lässt sich in diesen Verfahren anwaltlich vertreten. Erfolgsgarantien gibt es nicht. Ob ein Bewerber ein solches Rechtsmittelverfahren gegen die Universität führen will, obliegt allein seiner Beurteilung. Der hier zu stellende Antrag bringt allein das Verwaltungsverfahren und kein Gerichtsverfahren in Gang.
Ein Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl muss bei der Universität Ulm online gestellt werden.
Die
Onlinebewerbung ist in folgenden Zeiträumen verfügbar:
Für das Wintersemester vom 16.05. bis 15.07. (
Ausschlussfrist)
Für das Sommersemester vom 01.11. bis 15.01. (
Ausschlussfrist)
Ferner ist für außerkapazitäre Anträge für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin
§ 24 Vergabeverordnung Stiftung vom 23.4.2006 in der jeweils maßgeblichen Fassung zu beachten. Eine Bewerbung bei
hochschulstart.de im hochschuleigenen Auswahlverfahren ist erforderlich.
Etwaige Plätze werden danach gemäß den bestehenden Ranglisten im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
Auskünfte zu Gerichtsverfahren werden von der Universität nicht erteilt.
Kontakt
Susanne Kufner- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
