Haupt- und Hilfsantrag in zulassungsbeschränkten Studiengang

In den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie im Rahmen der Opens internal link in current windowOnlinebewerbung einen Haupt- und einen Hilfsantrag stellen. Ihre erste Präferenz ist der Hauptantrag.

Am Hauptverfahren nehmen Sie immer nur mit Ihrem Hauptantrag teil. Die Hilfsanträge werden im Nachrückverfahren berücksichtigt. Sie stellen eine Alternative zu Ihrem Hauptantrag dar und können Ihre Chance auf Zulassung erhöhen. Hilfsanträge werden erst berücksichtigt, wenn alle Hauptanträge zugelassen werden konnten. Bewerber/innen für ein Zweitstudium können immer nur einen Antrag (Hauptantrag) stellen und nehmen nicht am Opens internal link in current windowAuswahlverfahren teil.

Gehen mehrere Onlinebewerbungen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität ein, so gilt die zuletzt gestellte Bewerbung.

Eine Bewerbung über hochschulstart.de für einen Studiengang mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung bleibt davon unberührt, ebenso können Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang online Opens internal link in current windowimmatrikulieren.