Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Ordnungen, Satzungen und Gesetze. - 6:
Bewerbung und Immatrikulation.- 6.1:
Erstes Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. - 6.2:
Erstes Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge. - 6.3:
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. - 6.4:
Höhere Fachsemester. - 6.5:
Masterstudiengänge. - 6.6:
Ausländische Studienbewerber. - 6.7:
Außerkapazitäre Bewerbung. - 6.8:
Gasthörer. - 6.9:
Hochschulzugang beruflich Qualifizierte. - 6.10:
Losverfahren. - 6.11:
Parallelstudium. - 6.12:
Promotion. - 6.13:
Studienplatztausch. - 6.14:
Zeitstudierende.
- 6.1:
- 7:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 8:
Studienorganisation. - 9:
Prüfungsverwaltung. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Studierendenstatistik. - 12:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 13:
Zusatzausbildung. - 14:
Hochschulsport. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Gesundheitsfachberufe.
Haupt- und Hilfsantrag in zulassungsbeschränkten Studiengang
In den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie im Rahmen der
Onlinebewerbung einen Haupt- und einen Hilfsantrag stellen. Ihre erste Präferenz ist der Hauptantrag.
Am Hauptverfahren nehmen Sie immer nur mit Ihrem Hauptantrag teil. Die Hilfsanträge werden im Nachrückverfahren berücksichtigt. Sie stellen eine Alternative zu Ihrem Hauptantrag dar und können Ihre Chance auf Zulassung erhöhen. Hilfsanträge werden erst berücksichtigt, wenn alle Hauptanträge zugelassen werden konnten. Bewerber/innen für ein Zweitstudium können immer nur einen Antrag (Hauptantrag) stellen und nehmen nicht am
Auswahlverfahren teil.
Gehen mehrere Onlinebewerbungen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität ein, so gilt die zuletzt gestellte Bewerbung.
Eine Bewerbung über hochschulstart.de für einen Studiengang mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung bleibt davon unberührt, ebenso können Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang online
immatrikulieren.
