Einen Augenblick bitte!

Liebe Studienbewerberin, lieber Studienbewerber,

wir freuen uns, Ihnen einen zusätzlichen Service für Ihr Bewerbungsverfahren anbieten zu können.

Falls Sie sich nicht nur bei unserer Hochschule, sondern auch bei einer oder mehreren der beteiligten Hochschulen oder im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) für einen Studiengang bewerben, brauchen Sie nicht vorsorglich mehrere Studienplätze annehmen!

Die beteiligten Hochschulen werden ihre Zulassungsverfahren durchführen und die Zulassungsbescheide verschicken, sobald sie die Bearbeitung der eingereichten Anträge auf Zulassung abgeschlossen haben. Das wird je nach Hochschule unterschiedlich sein, beginnt in der Regel jedoch ab dem 01. August.

Es ist sichergestellt, dass jede der genannten Hochschulen im Falle der Zulassung eine Einschreibfrist bis zum 28. August einräumt. Die Koordinierungsphasen des DoSV sind am 27. August abgeschlossen.

Warten Sie in Ruhe ab, von welchen Hochschulen Sie eine Zulassung oder ein Zulassungsangebot bekommen und sagen Sie dann nur bei Ihrer Wunschhochschule zu. Das macht das Zulassungsverfahren für Sie und alle Hochschulen einfacher!

 Wir wünschen Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg!


Liste der beteiligten Hochschulen