Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Ordnungen, Satzungen und Gesetze. - 6:
Bewerbung und Immatrikulation.- 6.1:
Erstes Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. - 6.2:
Erstes Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge. - 6.3:
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. - 6.4:
Höhere Fachsemester. - 6.5:
Masterstudiengänge. - 6.6:
Ausländische Studienbewerber. - 6.7:
Außerkapazitäre Bewerbung. - 6.8:
Gasthörer. - 6.9:
Hochschulzugang beruflich Qualifizierte. - 6.10:
Losverfahren. - 6.11:
Parallelstudium. - 6.12:
Promotion. - 6.13:
Studienplatztausch. - 6.14:
Zeitstudierende. - 6.15:
Zulassungssatzungen.
- 6.1:
- 7:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 8:
Studienorganisation. - 9:
Prüfungsverwaltung. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Studierendenstatistik. - 12:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 13:
Zusatzausbildung. - 14:
Hochschulsport. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Gesundheitsfachberufe.
Zugangsvoraussetzungen
Um an der Universität Ulm studieren zu können, brauchen Sie:
- eine Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- eine Fachgebundene Hochschulreife
- einen
Hochschulzugang ohne Abitur - eine Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland Ihr Abitur abgelegt haben, Ihren Wohnsitz noch im Ausland haben und in Baden-Württemberg studieren möchten, oder wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind, im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, erfolgt die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung beim
- Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
Zeugnisanerkennungsstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart - Telefon: +49 (0)711/904-40700
