Gasthörer

Im Rahmen eines Gasthörerstudiums können einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität Ulm besucht werden.

Frist

Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden.

 Wichtig

  • Die Zulassung ist auf ein Semester befristet
  • Es fällt eine Gebühr von 60,- € an
  • Eine Zulassung zu Prüfungen ist nicht möglich
  • Erbrachte Studienleistungen werden nicht anerkannt

Eine Zulassung für Lehrveranstaltungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nicht möglich.

Kontakt

  • Susanne Kufner
  • Abt. II-1 Zulassung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-24444
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074