Gasthörer
Im Rahmen eines Gasthörerstudiums können einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität Ulm besucht werden.
Frist
Der
Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden.
Wichtig
- Die Zulassung ist auf ein Semester befristet
- Es fällt eine Gebühr von 60,- € an
- Eine Zulassung zu Prüfungen ist nicht möglich
- Erbrachte Studienleistungen werden nicht anerkannt
Eine Zulassung für Lehrveranstaltungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nicht möglich.
Kontakt
Susanne Kufner- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-24444
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
