Hochschulzugang ohne Abitur (für beruflich Qualifizierte)

Beruflich Qualifizierte, die über eine berufliche Fortbildung (Meisterprüfung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung) verfügen und einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule vorlegen, haben einen direkten Hochschulzugang für alle Studiengänge (allgemeiner Hochschulzugang).

Der allgemeine Hochschulzugang ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:

  • Zeugnis der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Beratungsgespräch

Zur Prüfung der Gleichwertigkeit einer beruflichen Fortbildung ist das Fortbildungszeugnis sowie die betreffende Fortbildungsverordnung rechtzeitig vor Bewerbungsschluss für den jeweiligen Studiengang vorzulegen (Ausnahme: Vergabeverfahren für Human- und Zahnmedizin; hier prüft hochschulstart.de im Rahmen des dort vorzulegenden Zulassungsantrags).

Beruflich Qualifzierte, die über keine berufliche Fortbildung verfügen, jedoch eine zweijährige Ausbildung abgeschlossen, eine dreijährige Berufserfahrung haben und einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule vorlegen, können durch das Bestehen einer Eignungsprüfung den Hochschulzugang für einen Studiengang erwerben, der ihrer Berufsausbildung und der Berufserfahrung jeweils fachlich entspricht (fachgebundener Hochschulzugang).

 

 

Kontakt

  • Susanne Kufner
  • Abt. II-1 Zulassung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-24444
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074