Berufliche Fortbildung

Es muss eine der folgenden beruflichen Fortbildungen vorliegen:

  • eine Meisterprüfung
  • eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung im erlernten Beruf
  • ein Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie als Verwaltungs-Betriebswirt (VWA), als Verwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA), als Betriebswirt (VWA), als Betriebswirt in einem Schwerpunktfach (VWA), wenn zuvor eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde
  • ein Abschluss an einer Fachschule im Sinne von § 14 Schulgesetz

Kontakt

  • Susanne Kufner
  • Abt. II-1 Zulassung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-24444
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074