Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Ordnungen, Satzungen und Gesetze. - 6:
Bewerbung und Immatrikulation.- 6.1:
Erstes Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. - 6.2:
Erstes Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge. - 6.3:
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. - 6.4:
Höhere Fachsemester. - 6.5:
Masterstudiengänge. - 6.6:
Ausländische Studienbewerber. - 6.7:
Außerkapazitäre Bewerbung. - 6.8:
Gasthörer. - 6.9:
Hochschulzugang beruflich Qualifizierte. - 6.10:
Losverfahren. - 6.11:
Parallelstudium. - 6.12:
Promotion. - 6.13:
Studienplatztausch. - 6.14:
Zeitstudierende.
- 6.1:
- 7:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 8:
Studienorganisation. - 9:
Prüfungsverwaltung. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Studierendenstatistik. - 12:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 13:
Zusatzausbildung. - 14:
Hochschulsport. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Gesundheitsfachberufe.
Eignungsprüfung
Der
Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung für eine Bewerbung zum Wintersemester muss bis zum 1. Februar (
Ausschlussfrist) unter Angabe des angestrebten Studiengangs bei der Universität Ulm eingegangen sein.
Die Eignungsprüfung besteht aus
- einer schriftlichen Prüfung (in den Fächern Deutsch, Englisch und eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit)
- einer mündlichen Prüfung (Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen)
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr (voraussichtlich Mai) statt und wird am
Studienkolleg Heidelberg durchgeführt.
Nach Abschluss der Prüfung (spätestens bis zum 15.06.) wird eine studiengangbezogene Studienberechtigung erteilt. Die Gebühr hierfür beträgt 80,00 EUR.
Kontakt
Susanne Kufner- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-24444
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
