Parallelstudium

Ein Parallelstudium kann in einem grundständigen Studiengang ausschließlich in einem höheren Fachsemester beantragt werden, in einem Masterstudiengang auch im ersten Fachsemester. Ein Parallestudium der Studiengänge Human- und Zahnmedizin ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Studien- und Prüfungsleistungen im Erststudiengang mind. Durchschnittsnote 'gut'
  • Erst- und Zweitstudiengang müssen innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich beendet werden können
  • Zeitliche Möglichkeit die erforderlichen Lehrveranstaltungen beider Studiengänge zu besuchen

Den Antrag stellen Sie innerhalb der

Fristen zulassungsbeschränkte Studiengänge (Ausschlussfristen)

Sommersemester bis 15.01. | Wintersemester bis 15.07.

Fristen zulassungsfreie Studiengänge

Sommersemester bis 31.03. | Wintersemester bis 30.09.

Hier erhalten Sie weitere Informationen

Merkblatt zum Parallelstudium

Kontakt

  • Elisabeth Handgrödinger
  • Abt. II-1 Zulassung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-22061
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074

Sprechzeiten

Mo - Fr: 09.00 - 11.30 Uhr