Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
Bewerbung und Immatrikulation.- 3.1:
Erstes Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. - 3.2:
Erstes Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge. - 3.3:
ZVS-Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. - 3.4:
Höhere Fachsemester. - 3.5:
Masterstudiengänge. - 3.6:
Ausländische Studienbewerber. - 3.7:
Gasthörer. - 3.8:
Hochschulzugang Berufstätige. - 3.9:
Losverfahren. - 3.10:
Parallelstudium. - 3.11:
Promotion. - 3.12:
Studienplatztausch. - 3.13:
Zeitstudierende.
- 3.1:
- 4:
Studiengebühren. - 5:
Studienorganisation. - 6:
Onlinedienste Studium. - 7:
Studierendenstatistik. - 8:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 9:
Hochschulsport. - 10:
Angebote für Schüler. - 11:
Schüler-Universität Ulm. - 12:
Gesundheitsfachberufe.
Parallelstudium
Ein Parallelstudium kann in einem grundständigen Studiengang ausschließlich in einem höheren Fachsemester beantragt werden, in einem Masterstudiengang auch im ersten Fachsemester. Ein Parallestudium der Studiengänge Human- und Zahnmedizin ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen
- Studien- und Prüfungsleistungen im Erststudiengang mind. Durchschnittsnote 'gut'
- Erst- und Zweitstudiengang müssen innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich beendet werden können
- Zeitliche Möglichkeit die erforderlichen Lehrveranstaltungen beider Studiengänge zu besuchen
Den
Antrag stellen Sie innerhalb der
Fristen zulassungsbeschränkte Studiengänge (Ausschlussfristen)
Sommersemester bis 15.01. | Wintersemester bis 15.07.
Fristen zulassungsfreie Studiengänge
Sommersemester bis 31.03. | Wintersemester bis 30.09.
Hier erhalten Sie weitere Informationen
Kontakt
Elisabeth Handgrödinger- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-22061
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
Sprechzeiten
Mo - Fr: 09.00 - 11.30 Uhr
