Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Ordnungen, Satzungen und Gesetze. - 6:
Bewerbung und Immatrikulation.- 6.1:
Erstes Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. - 6.2:
Erstes Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge. - 6.3:
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. - 6.4:
Höhere Fachsemester. - 6.5:
Masterstudiengänge. - 6.6:
Ausländische Studienbewerber. - 6.7:
Außerkapazitäre Bewerbung. - 6.8:
Gasthörer. - 6.9:
Hochschulzugang beruflich Qualifizierte. - 6.10:
Losverfahren. - 6.11:
Parallelstudium. - 6.12:
Promotion. - 6.13:
Studienplatztausch. - 6.14:
Zeitstudierende. - 6.15:
Zulassungssatzungen.
- 6.1:
- 7:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 8:
Studienorganisation. - 9:
Prüfungsverwaltung. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Studierendenstatistik. - 12:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 13:
Zusatzausbildung. - 14:
Hochschulsport. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Gesundheitsfachberufe.
Parallelstudium
Voraussetzungen
- im bereits studierten Studiengang werden Leistungen im Umfang von mindestens einem Fachsemester nachgewiesen (Ausnahme: Masterstudiengänge - hier ist auch ein Parallelstudium im ersten Fachsemester möglich),
- Studien- und Prüfungsleistungen im Erststudiengang mind. Durchschnittsnote 'gut',
- Erst- und Zweitstudiengang müssen innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich beendet werden können,
- Zeitliche Möglichkeit die erforderlichen Lehrveranstaltungen beider Studiengänge zu besuchen.
Den
Antrag stellen Sie innerhalb der
Fristen zulassungsbeschränkte Studiengänge (
Ausschlussfristen)
Sommersemester bis 15.01. | Wintersemester bis 15.07.
Fristen zulassungsfreie Studiengänge
Sommersemester bis 31.03. | Wintersemester bis 30.09.
Ein Parallelstudium der Human- und Zahnmedizin ist nicht möglich.
Kontakt
Miriam Bosch- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-24444
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
