Parallelstudium mit beiden Studiengängen an der Universität Ulm

Parallelstudium mit beiden Studiengängen an der Universität Ulm

Wenn Sie an der Universität Ulm in zwei Studiengängen gleichzeitig immatrikuliert sind, handelt es sich um ein Parallelstudium. Dieses kann nur genehmigt werden, wenn Sie sich im ersten Studiengang in einem höheren als dem 1. Fachsemester befinden und die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen gemäß den Vorgaben des Studienplans innerhalb der Regelstudienzeit erbracht haben. Um ein Parallelstudium zu beantragen, sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Antrag auf Parallelstudium (siehe rechts unten)
  • Bescheinigung über alle erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Antrag auf Parallelstudium genehmigt wird:

  • Bisherige Studien- und Prüfungsleistungen wurden im Durchschnitt nicht schlechter als 2,5 bewertet
  • Bisherige Studien- und Prüfungsleistungen wurden innerhalb der Regelstudienzeit gemäß Studienplan erbracht
  • Bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen wurden ohne Fehlversuche erbracht

Wenn die vorliegenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann fügen Sie dem Antrag auf Parallelstudium bitte eine Begründung bei, aus welcher hervorgeht, wie Sie im Parallelstudium beide Studiengänge innerhalb der Regelstudienzeit beenden wollen.

Kontakt für zulassungsfreie Studiengänge

Studiensekretariat
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444
Telefax: +49 (0)731/50-22058
E-Mail: studiensekretariat@uni-ulm.de
Ansprechpartner und Öffnungszeiten

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Universität Ulm
Studiensekretariat
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm

Kontakt für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassung
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefax: +49 (0)731/50-22074
Ansprechpartner und Öffnungszeiten

Hausanschrift:
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Abt. Zulassung
Albert-Einstein-Allee 5
89081 Ulm