Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Ordnungen, Satzungen und Gesetze. - 6:
Bewerbung und Immatrikulation.- 6.1:
Erstes Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. - 6.2:
Erstes Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge. - 6.3:
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. - 6.4:
Höhere Fachsemester. - 6.5:
Masterstudiengänge. - 6.6:
Ausländische Studienbewerber. - 6.7:
Außerkapazitäre Bewerbung. - 6.8:
Gasthörer. - 6.9:
Hochschulzugang beruflich Qualifizierte. - 6.10:
Losverfahren. - 6.11:
Parallelstudium. - 6.12:
Promotion. - 6.13:
Studienplatztausch. - 6.14:
Zeitstudierende.
- 6.1:
- 7:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 8:
Studienorganisation. - 9:
Prüfungsverwaltung. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Studierendenstatistik. - 12:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 13:
Zusatzausbildung. - 14:
Hochschulsport. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Gesundheitsfachberufe.
Promotion
Allgemeines
§ 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz:
Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen und als Doktorand angenommen worden sind, können im Rahmen der von der Promotionsordnung festgelegten zulässigen Höchstdauer als Doktoranden immatrikuliert werden.
Das bedeutet, der Doktorand entscheidet, ob er sich als Promotionsstudent einschreibt oder nicht - unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis oder vom Arbeitgeber.
Bewerbung und Immatrikulation
zum Bewerbungsverfahren, wenn Sie Ihr zur Promotion berechtigendes Studium nicht an der Universität Ulm absolviert haben.
zum Immatrikulationsverfahren, wenn Sie Ihr zur Promotion berechtigendes Studium an der Universität Ulm absolviert haben.
Gebühren
Eingeschriebene Doktoranden entrichten den Verwaltungskosten- und den Studentenwerksbeitrag (Mehr Infos bei den
FAQ zur Rückmeldung, dort: Welche Gebühren und Beiträge sind zu entrichten?).
International Applicants
will find more information on the website of the
International Office
Weitere Informationen erfragen Sie bei den Promotionssekretariaten:
Links
Bitte beachten Sie die einschlägigen
Promotionsordnungen.
