Promotion

Allgemeines

§ 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz:
Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen und als Doktorand angenommen worden sind, können im Rahmen der von der Promotionsordnung festgelegten zulässigen Höchstdauer als Doktoranden immatrikuliert werden.

Das bedeutet, der Doktorand entscheidet, ob er sich als Promotionsstudent einschreibt oder nicht - unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis oder vom Arbeitgeber.

Bewerbung und Immatrikulation

zum Bewerbungsverfahren, wenn Sie Ihr zur Promotion berechtigendes Studium nicht an der Universität Ulm absolviert haben.

zum Immatrikulationsverfahren, wenn Sie Ihr zur Promotion berechtigendes Studium an der Universität Ulm absolviert haben.

Gebühren

Eingeschriebene Doktoranden entrichten den Verwaltungskosten- und den Studentenwerksbeitrag (Mehr Infos bei denOpens internal link in current window FAQ zur Rückmeldung, dort: Welche Gebühren und Beiträge sind zu entrichten?).

International Applicants

will find more information on the website of the International Office
 


Weitere Informationen erfragen Sie bei den Promotionssekretariaten:

Links

Bitte beachten Sie die einschlägigen Promotionsordnungen.