Studienplatztausch

Ein Antrag auf Studienplatztausch kann ausschließlich in Humanmedizin und Zahnmedizin und erst ab dem zweiten Fachsemester gestellt werden. Ein Anspruch auf Studienplatztausch besteht nicht.

 Den Startet das Herunterladen der DateiAntrag auf Studienplatztausch stellen Sie innerhalb dieser

Fristen

Sommersemester bis 31.03. | Wintersemester bis 30.09.

 Voraussetzungen

  • gleicher Studiengang
  • beide Tauschpartner sind immatrikuliert
  • kein endgültiges Nichtbestehen einer Studien- oder Prüfungsleistung im gewünschten Studiengang
  • kein Verlust des Prüfungsanspruchs
  • vergleichbarer Ausbildungsstand (Studienordnung Universität Ulm)
  • mindestens ein Semester immatrikuliert
  • fristgerechte Rückmeldung des Tauschpartners der Universität Ulm
  • Einverständnis der vom Tausch betroffenen Universitäten

Kontakt

  • Abt. II-1 Zulassung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074