Studienplatztausch
Ein Antrag auf Studienplatztausch kann ausschließlich in Humanmedizin und Zahnmedizin und erst ab dem zweiten Fachsemester gestellt werden. Ein Anspruch auf Studienplatztausch besteht nicht.
Den
Antrag auf Studienplatztausch stellen Sie innerhalb dieser
Fristen
Sommersemester bis 31.03. | Wintersemester bis 30.09.
Voraussetzungen
- gleicher Studiengang
- beide Tauschpartner sind immatrikuliert
- kein endgültiges Nichtbestehen einer Studien- oder Prüfungsleistung im gewünschten Studiengang
- kein Verlust des Prüfungsanspruchs
- vergleichbarer Ausbildungsstand (Studienordnung Universität Ulm)
- mindestens ein Semester immatrikuliert
- fristgerechte Rückmeldung des Tauschpartners der Universität Ulm
- Einverständnis der vom Tausch betroffenen Universitäten
Kontakt
Humanmedizin
Angela Schneider
Telefon: +49 (0)731/50-24444Zahnmedizin
Miriam Bosch- Telefon: +49 (0)731/50-24444
- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
