Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Ordnungen, Satzungen und Gesetze. - 6:
Bewerbung und Immatrikulation. - 7:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 8:
Studienorganisation. - 9:
Prüfungsverwaltung. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Studierendenstatistik. - 12:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 13:
Zusatzausbildung. - 14:
Hochschulsport. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Gesundheitsfachberufe.
Studiengebühren - Allgemeines
Die Studiengebühren werden zum Sommersemester 2012 abgeschafft. Dann sind in grundständigen Studiengänge (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) und in konsekutiven Masterstudiengängen keine Studiengebühren mehr zu entrichten.
Allgemeine Informationen
Das Land Baden-Württemberg hat zum Sommersemester 2007 Studiengebühren eingeführt. Die Studiengebühren werden erhoben aufgrund des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) vom 19.12.2005 (geändert durch durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Förderalismusreform im Hochschulbereich vom 03. Dezember 2008 (GBl. S. 435 ff). Die Studiengebühren werden von den Hochschulen zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre verwendet.
Gebührenpflicht
Die Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro pro Semester (plus Verwaltungskostenbeitrag und Studentenwerksbeitrag) werden für das Lehrangebot in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Diplom, Lehramt) oder in einem konsekutiven Masterstudiengang erhoben.
Fristen
Neueinschreiber entrichten die Studiengebühren und die Beiträge in Höhe von insgesamt 603,50 Euro vor der Einschreibung. Wird bei der Einschreibung eine Befreiung von den Studiengebühren beantragt, sind nur der Verwaltungskosten- und der Studentenwerksbeitrag zu entrichten. Der Befreiungsantrag muss gemeinsam mit den entsprechenden Nachweisen mit dem Antrag auf Immatrikulation eingehen.
Studierende, die bereits an der Universität Ulm immatrikuliert sind entrichten die Studiengebühren während der Rückmeldefristen.
Informationen zur Rückmeldung
Mehr Informationen zu
Gebührenbefreiung
Studiengebührendarlehen
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge
Studierende, die in den nicht-konsekutiven Masterstudiengängen Advanced Materials, Communications Technology, Energy Science and Technology und Finance eingeschrieben sind, entrichten Studiengebühren aufgrund der Satzung über die Erhebung von Studiengebühren in den nicht konsekutiven Masterstudiengängen „Advanced Materials“, „Communications Technology“, „Energy Science and Technology“ und „Finance“
vom 18. März 2009. Die Studiengebühren betragen 500,00 Euro pro Semester (plus Verwaltungskostenbeitrag und Studentenwerksbeitrag).
Die Gebühren sind nicht zu entrichten für
- Zeiten der Beurlaubung; die Beurlaubung muss vor Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden
Informationen zur Beurlaubung - Zeiten der Kinderpflege und -erziehung; das Kind darf zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nachweis: Geburtsurkunde und aktuelle Meldebestätigung, aus welcher hervorgeht, das Sie mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (evtl. Adoptionsurkunde)
Doktoranden und PhD-Studierende
Doktoranden und Studierende im PhD-Studium sind nicht studiengebührenpflichtig. Es sind der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag (insgesamt 103,50 Euro) zu entrichten.
Fragen?
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Studiengebühren haben, dann senden Sie uns einfach eine
E-Mail.
Informationen MWK
Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zum Thema
Studiengebühren in Baden-Württemberg
Rechtliche Grundlagen
Landeshochschulgebührengesetz
vom 01. Januar 2005 (GBl. S. 1, 56) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GBl. S. 794) und geändert durch Artikel 7 des zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 03.12.2008
Satzung über die Erhebung von Studiengebühren in nicht-konsekutiven Studiengängen
Bankverbindungen
Zahlungen aus dem Inland:
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm
Sparkasse Ulm
BLZ 630 500 00
Konto Nr. 5050
Zahlungen aus dem Ausland:
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm
BW-Bank/LBBW Stuttgart, Filiale Ulm
BIC (SWIFT-Code): SOLADESTXXX
IBAN: DE15 6005 0101 7439 5032 50
