Studiengebühren - Allgemeines

Die Studiengebühren sind zum Sommersemester 2012 abgeschafft. In grundständigen Studiengänge (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) und in konsekutiven Masterstudiengängen sind keine Studiengebühren mehr zu entrichten. Weiterhin entrichten alle Studierenden den Verwaltungskosten- und Studentenwerksbeitrag.

Es sind die folgenden Gebühren und Beiträge zu entrichten:

Verwaltungkostenbeitrag 40,00 €
Studentenwerksbeitrag 63,50 €

Gesamtbetrag

103,50 €

Wenn die Beiträge nach der Rückmeldefrist (10.02. für ein Sommersemester, 10.08. für ein Wintersemester) entrichtet werden, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 20,00 Euro fällig.

Es besteht nur noch eine Gebührenpflicht im weiterbildenden Masterstudiengang Advanced Oncology.

Fragen?

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Studiengebühren haben, dann senden Sie uns einfach eine E-Mail.


Informationen MWK

Informationen des  Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zum Thema Studiengebühren in Baden-Württemberg


Rechtliche Grundlagen

Landeshochschulgebührengesetz
vom 01. Januar 2005 (GBl. S. 1, 56) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GBl. S. 794) und geändert durch Artikel 7 des zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 03.12.2008

 Satzung über die Erhebung von Studiengebühren in nicht-konsekutiven Studiengängen

Bankverbindungen

Zahlungen aus dem Inland:
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm
Sparkasse Ulm
BLZ 630 500 00
Konto Nr. 5050

Zahlungen aus dem Ausland:
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm
BW-Bank/LBBW Stuttgart, Filiale Ulm
BIC (SWIFT-Code): SOLADESTXXX
IBAN: DE15 6005 0101 7439 5032 50