Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge und Gebühren
Bitte beachten Sie: Ab sofort wird der Verwaltungskostenbeitrag und sonstige Überzahlungen (nicht Studentenwerksbeitrag!) bei Vorliegen der Rückerstattungsgründe ohne Antrag automatisch auf das Einzahlerkonto rückerstattet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages ist weiterhin ein Formular notwendig (siehe rechts unter Downloads).
Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 60,00 Euro wird zurückerstattet
- bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder während des Semesters, wenn die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn erfolgt.
Der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft in Höhe von 19,00 Euro wird zurückerstattet
- bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder während des Semesters, wenn die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn erfolgt.
Der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 63,50 Euro wird zurückerstattet
- bei Exmatrikulation innerhalb von 2 Wochen nach Semesterbeginn (15.10. bzw. 15.04.).
Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens bis Ende des ersten Monats des Semesters zu stellen (31.10. bzw. 30.04.). - bei Zulassung und Immatrikulation bis zum Ende des ersten Monats des Semesters an einer anderen Hochschule (31.10. bzw. 30.04.).
Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens bis Ende des zweiten Monats des Semesters zu stellen (30.11. bzw. 31.05.)
Eine Rückerstattung des Säumniszuschlags in Höhe von 20,00 Euro ist nicht möglich.
