Verwendung der Studiengebühren

    Vom Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011/12 wurden an den Hochschulen in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Diese Gebühren standen zweckgebunden für die Erfüllung von Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung.

    Die Maßnahmen wurden beschlossen durch den Senatsausschuss Lehre am 25.01.2007 und durch das Präsidium am 06.02.2007. In allen Phasen waren Studierende an der Auswahl der Maßnahmen beteiligt und haben diese einhellig unterstützt.

    Förderung besonders begabter Studierender

    Ausübung des Ermessens nach §6, Abs.1, Satz 3, Abs. 2, Satz 2 u. 6, Abs.3, Satz 1, LHGebG durch:

    • Befreiung im ersten Jahr von Studierenden mit Abitursschnitt 1,0 oder Stipendiaten einer anerkannten Stiftung (siehe Gebührensatzung).
    • Ab dem zweiten Studienjahr Förderung von bis zu 5% der besten Studierenden mit einem "Gebührenstipendium".

    Verwendung der Gebühren

    Globale Maßnahmen

    Zunächst  ca. 1 Mio. € festgelegt (weitere Maßnahmen im Sommersemester). Die Dauer der Maßnahmen variiert von einem Jahr bis zu drei Jahren, deren Verlängerung ist aber jeweils von einer positiven Evaluierung abhängig. Längerfristige Maßnahmen sind nur mit einer Zielvereinbarung möglich.

    Verbesserung der Infrastruktur

    Vorbereitung und Begleitung des Studiums

    • Vorkurse zur Studiumsvorbereitung
    • Unterstützung des Hochschuldidaktik-Zentrums
    • Unterstützung der Lehrveranstaltungsevaluation
    • Druckkontigent für Studierende erweitern
    • Einrichtung eines Zentrums für Schlüsselqualifikationen
    • Bessere Betreuung zur Vorbereitung von Studienabschnitten im Ausland
    • Verbesserung der Öffnungszeiten im Studiensekretariat
    • Ausweitung der psychosozialen Betreuung
    • Unterstützung des Hochschulsports und der Fachschaften

    Für das Jahr 2007 sind ca. 959.000 € verplant (davon 185.000 € für ein Jahr). 

    Maßnahmen in den Fakultäten

    Struktur  wie oben, freigegeben zunächst 2.5 Mio. €, weitere Planung im Sommersemester.

    • Hängt stark von den Bedürfnissen der Fächer ab.
    • Überall wird die Betreuung der Studierenden mit kleineren Übungsgruppen und Tutorien verbessert. Dazu werden neue Mitarbeiter und weitere Tutoren eingestellt. Studierende bekommen kostenfreie Skripte etc..
    • Stark experimentell arbeitende Fächer erneuern und verbessern die Laborarbeitsplätze für Studierende.
    • Eher theortisch arbeitende Fächer versuchen das Studienangebot zu verbessern, dazu werden Lecturer und Juniorprofessuren eingestellt, die zum Teil aus Studiengebühren finanziert werden.
    • In der Physik wird ein Studienbeginn im Sommer mit extra Vorlesungen erleichtert. Überall werden die Rahmenbedingungen für Studierende verbessert (z.B. Bibliothek, Computerausstattung, Druckerzugang, Exkursionen).
    • Die Fakultät für Medizin benützt die Mittel auch für die Entwicklung neuer Studien- und Prüfungsformen und die Evaluation und Qualitätssicherung ihrer Studiengänge neben der Einrichtung von Repititorien, Mentorenprogramme etc.
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    Download

      Grundlage für die Verwendung der Studiengebühren sind die

      Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterRichtlinien über die Verwendung von Studiengebühren an der Universität Ulm