Studium
- 1:
Studiengänge. - 2:
Studienberatung. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Ordnungen, Satzungen und Gesetze. - 6:
Bewerbung und Immatrikulation. - 7:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 8:
Studienorganisation.- 8.1:
Beurlaubung, Rückmeldung, Studiengangwechsel und Exmatrikulation. - 8.2:
Vorlesungsverzeichnis. - 8.3:
Modulbeschreibungen und Studienpläne. - 8.4:
Stundenpläne. - 8.5:
Vorlesungszeiten. - 8.6:
Ehrenamtszertifikate. - 8.7:
Studierendenausweis (Chipkarte). - 8.8:
Studium und Kinder. - 8.9:
Studium und Behinderung. - 8.10:
Parallelstudium. - 8.11:
Versicherungen.
- 8.1:
- 9:
Prüfungsverwaltung. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Studierendenstatistik. - 12:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 13:
Zusatzausbildung. - 14:
Hochschulsport. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Gesundheitsfachberufe.
Parallelstudium
Voraussetzungen
- im bereits studierten Studiengang werden Leistungen im Umfang von mindestens einem Fachsemester nachgewiesen (Ausnahme: Masterstudiengänge - hier ist auch ein Parallelstudium im ersten Fachsemester möglich),
- Studien- und Prüfungsleistungen im Erststudiengang mind. Durchschnittsnote 'gut',
- Erst- und Zweitstudiengang müssen innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich beendet werden können,
- Zeitliche Möglichkeit die erforderlichen Lehrveranstaltungen beider Studiengänge zu besuchen.
Den
Antrag stellen Sie innerhalb der
Fristen zulassungsbeschränkte Studiengänge (
Ausschlussfristen)
Sommersemester bis 15.01. | Wintersemester bis 15.07.
Fristen zulassungsfreie Studiengänge
Sommersemester bis 31.03. | Wintersemester bis 30.09.
Ein Parallelstudium der Human- und Zahnmedizin ist nicht möglich.
Kontakt
Miriam Bosch- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-24444
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
