Parallelstudium

Voraussetzungen

  • im bereits studierten Studiengang werden Leistungen im Umfang von mindestens einem Fachsemester nachgewiesen (Ausnahme: Masterstudiengänge - hier ist auch ein Parallelstudium im ersten Fachsemester möglich),
  • Studien- und Prüfungsleistungen im Erststudiengang mind. Durchschnittsnote 'gut',
  • Erst- und Zweitstudiengang müssen innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich beendet werden können,
  • Zeitliche Möglichkeit die erforderlichen Lehrveranstaltungen beider Studiengänge zu besuchen.

Den Antrag stellen Sie innerhalb der

Fristen zulassungsbeschränkte Studiengänge (Ausschlussfristen)

Sommersemester bis 15.01. | Wintersemester bis 15.07.

Fristen zulassungsfreie Studiengänge

Sommersemester bis 31.03. | Wintersemester bis 30.09.

Ein Parallelstudium der Human- und Zahnmedizin ist nicht möglich.

Kontakt

  • Miriam Bosch
  • Abt. II-1 Zulassung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-24444
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074