Parallelstudium
Allgemeines
Gemäß § 60 Abs. 2 des Landeshochschulgesetzes ist es nicht möglich, gleichzeitig in zwei Studiengängen immatrikuliert zu sein, es sei denn, der Bewerber/Studierende weist nach, dass er zeitlich die Möglichkeit hat, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Bei einem Parallelstudium ist auf Grund bisheriger Studienleistungen nachzuweisen, dass die Parallelstudiengänge innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich beendet werden können. In mindestens einem Studiengang muss der Studierende daher in einem höheren als dem 1. Fachsemester immatrikuliert sein.
Ein Parallelstudium der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin ist nicht möglich, da diese Studiengänge im Parallelstudium nicht innerhalb der Regelstudienzeiten absolviert werden können.
Ein Parallelstudium an der Universität Ulm und einer anderen Hochschule in Deutschland sowie ein Parallelstudium in zwei Studiengängen an der Universität Ulm muss im Rahmen des Immatrikulationsprozesses genehmigt werden. Ein Studium an der Universität Ulm und an einer anderen Hochschule im Ausland fällt nicht unter die Bestimmungen für das Parallelstudium und muss daher nicht genehmigt werden.
Informationen zum Parallelstudium an der Universität Ulm und an einer anderen Hochschule
Informationen zum Parallelstudium mit beiden Studiengängen an der Universität Ulm
Kontakt für zulassungsfreie Studiengänge
Studiensekretariat
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444
Telefax: +49 (0)731/50-22058
E-Mail: studiensekretariat@uni-ulm.de
Ansprechpartner und Öffnungszeiten
Hausanschrift:
Universität Ulm
Studiensekretariat
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Kontakt für zulassungsbeschränkte Studiengänge
Zulassung
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefax: +49 (0)731/50-22074
Ansprechpartner und Öffnungszeiten
Hausanschrift:
Universität Ulm
Abt. Zulassung
Albert-Einstein-Allee 5
89081 Ulm
