Die Verfasste Studierendenschaft

Die Studierendenvertretung (StuVe) ist das Unabhängige Modell der Studenten der Ulmer Universität, mit dem sie versuchen sich eine gemeinsame Stimme zu geben. Sie wurde gegründet, um den Studenten eine demokratische Plattform zu bieten, auf der sie sich organisieren können. Bis 1977 war dafür auch in Baden-Württemberg die gesetzlich verankerte Verfasste Studierendenschaft (VS) da, die uns Studierenden leider genommen wurde!

Mit dem Regierungswechsel im Frühling 2011 besteht die Möglichkeit, die Verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg wieder einzuführen. Darum geht es auf diesen Seiten. Lies weiter, informiere dich, mach mit!

 

Zusammengefasst...

Was bringt den Ulmer Studenten die Wiedereinführung der VS?

  • Die Studierenden bekommen wieder eine Stimme.
  • Mehr Freiheiten bei Projekten von Studenten für Studenten.
  • Demokratische Strukturen, die zu Ulm passen.
  • Studentische Kultur wieder leben, auch auf dem Campus.

Ein paar konkrete Punkte, die mit der Wiedereinführung kommen können:

  • Selbstbestimmte Wahlen: jeder soll die Möglichkeit bekommen, wählen gehen zu können (mehr Wahltage und -lokale).
  • Möglichkeiten zur Vollversammlung: die Studenten sollen sich wieder als Ganzes auf dem Campus versammeln dürfen (was momentan gesetzlich verboten ist).
  • Studentische Kultur, an der Uni: Der Campus kann Mittelpunkt des studentischen Lebens sein. In Ulm trifft dies momentan allerdings nicht ganz zu.
  • Starke Stimme der Studenten: bis jetzt sind die Studenten auf das Wohlwollen der Verwaltung angewiesen, was auch meist gut funktioniert. Aber Sie haben kaum garantierte Mitspracherechte.
  • Weniger Bürokratie: Momentan sind die Studierenden in 3 verschiedenen Strukturen und zusätzlich in den unabhängigen Fachschaften organisiert. Mit der VS kann dies alles unter einem Dach funktionieren.

Aktuelles

Auf in die Freiheit!

2012/04/14 - Beim ersten Arbeitstreffen im Sommersemester ging es gleich konkret darum, einen Zeitplan bis zur Konstituierung der Verfassten Studierendenschaft zu erstellen und die dafür notwendigen Schritte zu bestimmen. Punkt 1 auf unserer Agenda ist die Wahl eines passenden demokratischen Grundmodells für die Uni Ulm. Der Gesetzesentwurf lässt uns dabei viele Freiheiten. Gerade deshalb gibt es viel zu tun, viele Gruppierungen werden mit einbezogen und klare und praktikable Strukturen müssen... [mehr]
 

Gesetzesentwurf zur Verfassten Studierendenschaft

2012/01 - Die grün-rote Landesregierung veröffentlicht den ersten Gesetzesentwurf zur Verfassten Studierendenschaft. Den Auszug zum Anhörungsentwurf für den Landtag kann man auf der Seite der Kampagne "Wir wollen deinen Kopf" ansehen. Das ist für uns ein wichtiger Schritt, da erst jetzt konkrete Rahmenbedingungen für unsere zukünftige studentische Selbstorganisation vorliegen. Nach der Befassung mit dem Gesetzesentwurf haben wir die daraus resultierenden rechtlichen Fragen Ende März... [mehr]
 

Alle Meldungen auf einen Blick.

Hintergrund und historischer Kontext

Alle Studierenden einer Hochschule bilden eine Studierendenschaft. Die Studierendenschaft gilt dann als verfasst, wenn sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist mit per Gesetz definierten Aufgaben, Befugnissen und Funktionen.

So richtig eingeführt wurde die VS in Deutschland durch die Alliierten. Der Plan war das Studierende durch Gremientätigkeiten demokratische Strukturen erlernen sollten.

Durch kritische Positionen der Studierenden in den 1960er Jahren z.B. gegen die Notstandsgesetze und den Vietnamkrieg sah sich der Gesetzgeber gezwungen die Rechte der VS immer weiter einzuschränken. 1976 wurde das  Hochschulrahmengesetz geändert: Aus einer "must have"-VS wurde eine kann-Bedingung. Dadurch wurde das Thema VS zur Ländersache, was 1977 zur Abschaffung in Baden-Wür

Im Hochschulrahmengesetz schrieb die Bundesregierung 2002 die (Wieder-)Einführung der Verfassten Studierendenschaft fest und verbot die Einführung allgemeiner Studiengebühren. Im Januar 2005 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Hochschulrahmengesetz jedoch für verfassungswidrig, da es zu sehr in die Kompetenzen der Länder eingreift. Das führte schließlich auch zur Einführung der Studiengebühren.

Aktuell gibt es in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg gesetzliche Regelungen die eine Verfasste Studierendenschaft erlauben.

Schnelleinstieg

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Wiedereinführung im GangeNachrichtenarchiv

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Vernetzung

Bundes- und Landesweit ist die StuVe in folgenden Organisationen Mitglied, was gerade im Prozess der Wiedereinführung der VS eine wichtige Rolle spielt:

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterabs - Aktionsbündniss gg. Studiengebühren

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterfzs - freier Zusammenschluß von StudentInnenschaften 

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterLAK BaWue - Landesastenkonferenz Baden-Würtemberg

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