Gremienwahlen 2013 – Jetzt mit VS!

Endlich ist es soweit! Am 25. und 26. Juni von 08:15–16:15 Uhr dürft ihr zum ersten Mal die Organe eure Verfassten Studierendenschaft wählen. Außerdem dürfen die Studierenden auch wieder ihre Vertreter in Senat und FakRat bestimmen.

Die StuVe ist tot – lang lebe die StuVe!

Der AStA hat ausgedient …
Die 36-jährige Interimszeit ist vorbei! Die StuVe wird endlich verfasst!
Die Zeit des AStA wird zum Wintersemester 2013 abgelaufen sein. So heißt es auch in der (noch) aktuellen Präambel: „Die Geschäftsordnung des AStA soll bis zur Wiedereinführung einer eigenständigen Studierendenvertretung gelten.“.

… aber StuVe bleibt StuVe – endlich verfasst!
Auch die StuVe als Organ wird es nicht mehr in der bisherigen Form geben. Die Studierendenvertertung (kurz: „StuVe“) wird auch in der Verfassten Studierendenschaft Studierendenvertretung (immer noch abgekürzt „StuVe“)  bleiben. Doch seid ihr als Studierendenschaft nun selbstbestimmt. Und darüber, wie die Vertretung und Organe der Studierendenschaft ausgestaltet sein sollen, habt ihr mit der Organsiationssatzung der VS im Januar 2013 abgestimmt.

Gremeinwahlen 2013

Was ist neu?
Alle Wahlen finden in der Übergangsphase auf Grundlage der Wahlordnung der Uni statt (Opens external link in new windowWahlausschreibung). Allerdings sind neue Gremien hinzugekommen. Statt der Wahl zum AStA dürfen nun zum ersten Mal die Organe der „neuen StuVe“, das Studierendenpalament und die Fachschaftenräte, bestimmt werden.

Was bleibt?
Unverändert bleiben die Wahlen der studentischen Mitglieder im Senat und in den Fakultätsräten. 

Termine

Wahltage

  • Dienstag, 25.06.2013, 08:15 Uhr – 16:15 Uhr, Foyer vor der Mensa
  • Mittwoch, 26.06.2013, 08:00 Uhr – 16:15 Uhr, Eingangsfoyer der Universitätsbibliothek

Auszählung

Die Auszählung ist hochschulöffentlich und findet am 27.06.2013 ab 8:15 Uhr im Senatssaal in der Helmholtzstr. 16 statt.

Bekanntmachungen

Briefwahl

Antrag auf Briefwahl bis spätestens 20. Juni

  • Antrag auf Briefwahlunterlagen (folgt)

 

Was wird gewählt?

Da es zwei zentrale Wahllokale gibt – also keine Trennung nach Fakultäten – wird es dieses Jahr viele Wahlurnen am Wahlort geben. Jeder Studierende muss aber nur auf vier Zetteln seine Kreuzchen machen.

Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament ist das zentrale legislative Organ auf universitätsweiter Ebene. Es fasst wichtige Beschlüsse für die VS und bestimmt die Leitlinien für die Vertretung der Interessen der Studierendenschaft der Universität Ulm. Unter anderem werden hier der Haushalt, Arbeitsprogramme und Richtlinien zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft diskutiert und beschlossen. Das StuPa wählt und kontrolliert außerdem die Studierendenexekutive.

Das Gremium setzt sich zusammen aus den zwei studentischen Senatoren (analog wie bisher im AStA existiert hier die einzige Überschneidung zwischen akademischer und studentischer Selbstverwaltung), 10 direkt gewählten Mitgliedern und 6 Vertretern, die aus dem Fachschaftenrat entsandt werden.

Bei der Wahl am 25. und 26. Juni werden die 10 direkt gewählten Mitglieder bestimmt. Ihr habt isgesamt 10 Stimmen, die ihr auf die vorgeschlagenen Kandidaten verteilen könnt. Die Wahl findet als Opens external link in new windowpersonalisierte Verhältniswahl (wie z.B. auch die Wahl zum deutschen Bundestag) statt. Kumulieren (bis zu 2 Stimmen pro Person) und Panaschieren sind erlaubt. Die Vorschläge werden in Form von Listen eingereicht. Die Sitze im Parlament werden je nach Stimmenverteilung auf die Listen verteilt. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen auf der Liste erhalten dann die Sitze.

Fachschaftenrat

Der Fachschaftenrat dient der Koordination der Fachschaften und FachbereichSvertretungen (FS) sowie der Mitsprachemöglichkeit der vorgenannten im Studierendenparlament.

Er besteht aus 24 Mitgliedern, 6 Vertretern pro Fakultät. Er entsendet insgesamt 6 Mitglieder in das Studierendenparlament, wobei die entsendeten Personen von Sitzung zu Sitzung wechseln können.

Gewählt wird nach Fakultäten getrennt. In jeder Fakultät werden 6 Vertreter für den Fachschaftenrat bestimmt. Daher habt ihr insgesamt 6 Stimmen, die ihr auf die vorgeschlagenen Kandidaten verteilen könnt.

Senat

Der Senat hat alle universitätsweiten Entscheidungen bezüglich Forschung, Lehre und Weiterbildung zu treffen. Hier werden Funtionsbeschreibungen und Berufungslisten, Ordnungen und Satzungen endgültig verabschiedet, die Ausrichtung und Profil der Universität debattiert, usw. Dem Senat gegenüber muss das Präsidium auch jährlich Rechenschaft ablegen.

Der Senat setzt sich ebenfalls aus Mitgliedern der Gruppe der Professoren, des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Dienstes sowie zwei studentischen Vertretern zusammen. Die Mitglieder des Präsidiums, die Dekane und die Gleichstellungsbeauftragte gehören dem Senat als Amtsmitglieder an.

Ihr habt zwei Stimmen, die ihr den studentischen Kandidaten geben könnt. Die StuVe reicht in jedem Jahr eine StuVe-Senatorenliste ein, die zusammen mit den Fachschaften erstellt wird. Dies soll eine optimale Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen StuPa, Fachschaften, Senat und allen weiteren Gremien mit studentischer Beteiligung garantieren.

Fakultätsrat

Deren Aufgaben beziehen sich auf Fragen der Forschung und Lehre in den jeweiligen Fakultäten. Sie fassen die Beschlüsse zu Studien- und Prüfungsordnungen, einschließlich der Promotions- und Habilitationsordnungen, über das Lehrangebot, die zukünftige Ausrichtung der Fakultät, usw.

Die Fakultätsräte setzen sich aus Mitgliedern der Gruppe der Professoren, Vertretern des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Dienstes, drei studentischen Vertretern (bzw. sechs in der Medizin) sowie dem Fakultätsvorstand (Amtsmitglieder) zusammen.

Auch hier habt ihr maximal so viele Stimmen, wie studentische Mitglieder zu wählen sind, also drei (bzw. sechs für Mediziner). Allerdings kann einem Kandidaten nur eine Stimme gegeben werden.

Eure Fachschaften haben in jeder Fakultät einen Listenvorschlag eingereicht, der optimale Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Fachschaft und Fakultätsrat garantieren soll.

 

Warum sollte ich wählen?

  • Wer sollte es sonst tun?
  • Es ist gleich nach dem eigenen Engagement, die beste Möglichkeit zu entscheiden, wer deine Interessen an der Uni vertreten soll.
  • Du kannst entscheiden, wie wir Studierende unseren Lern- und Lebensraum Uni gestalten und beleben wollen.
  • Je größer die Wahlbeteiligung der Studierenden ausfällt, desto stärker ist der Rückhalt für diejenigen, die euch in den Gremien vertreten.
  • Auf diese Weise können wir der Verwaltung und den Professoren zeigen, dass es uns nicht egal ist, was an unserer Uni geschieht und wir auch ein Wort mitreden wollen.
  • Von manchen Fachschaften gibt es außerem kleine essbare Aufwandsentschädigungen (z.B. Gummibärchen oder Mohrenköpfe) für jeden Wähler. 

Solltest du noch irgendwelche Fragen bezüglich Wahl, Mitbestimmung, Hochschulgruppen etc. haben, frag doch einfach im AStA-Büro oder per Mail unter Opens window for sending emailstuve.kontakt(at)uni-ulm.de nach. Oder auf der Opens external link in new windowWahlseite des Dez I, „Recht und Organisation“.

05.06.2013 10:35 Alter: 2 Tage