Universität Ulm - familiengerecht!

Nachdem die Universität Ulm in den vergangenen Jahren neue Strukturen zur familiengerechten Gestaltung von Arbeits- und Studienbedingungen geschaffen hat, wurde ihr nun das Zertifikat familiengerechte hochschule erteilt. Dem ging ein Audit im Sommer 2008 voraus, an dem sich zahlreiche Mitglieder der Universität aus allen Bereichen engagiert beteiligt haben.
Ziel des Audits war die Entwicklung eines nachhaltigen Konzepts zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Studium mit den Ansprüchen und Bedürfnissen von Familien. Den Mitgliedern der Universität soll ermöglicht werden, die Anforderungen aus beiden Lebenssituationen, also Berufs-/Studienalltag sowie Familie, optimal zu gestalten. Die familienfreundliche Gestaltung der Arbeits- und Studienbedingungen als Qualitätskriterium der Universität stellt zudem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels einen wesentlichen Standortfaktor dar. Sie ist ein wichtiger, nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil für die Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die auch bestmögliche Bedingungen für ihre Familie wünschen.
Nicht zuletzt wird die familienfreundliche Universität auch die Position von Frauen in der Wissenschaft verbessern. Vor diesem Hintergrund sollen auch Studiengänge für Studierende mit Kindern flexibler und attraktiver gestaltet werden, um insbesondere weiblichen Studierenden eine wissenschaftliche Karriere zu ermöglichen und damit den Anteil von Frauen an Promotionen und Habilitationen zu erhöhen.

Im Rahmen des Audits wurden zahlreiche weitere Maßnahmen vereinbart, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Hier nur die wichtigsten: Die Kinderbetreuungsangebote im Krippen- und Kindergartenbereich sollen ausgebaut werden. Ein Netzwerk soll die Kinderbetreuung in Notfällen oder zu außergewöhnlichen Zeiten unterstützen. Das Informationsangebot zu Vereinbarkeitsthemen soll ausgebaut und eine Familien-Service-Stelle als kompetente Ansprechstelle für Fragen rund um Vereinbarkeitsthemen zur Verfügung stehen. Führungskräfte sollen durch eine Handlungsempfehlung Hinweise für die Berücksichtigung von Vereinbarkeitsthemen erhalten. Familienpflichten sollen in Studien-, Prüfungs- und Gebührenordnungen berücksichtigt werden. Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit aufgrund familiärer Verpflichtungen unterbrechen mussten, sollen durch Wiedereinstiegsstipendien gefördert werden.

Die im Audit vereinbarten Maßnahmen und Ziele werden ergänzt durch den Gleichstellungsplan für das wissenschaftliche und den Chancengleichheitsplan für das nichtwissenschaftliche Personal sowie zahlreiche Initiativen einzelner Fakultäten oder Institute. Auch das Universitätsklinikum wurde im vergangenen Jahr zertifiziert. Universität und Universitätsklinikum beabsichtigen, ihre enge Kooperation in diesem Bereich fortzusetzen und zahlreiche Maßnahmen gemeinsam umzusetzen.

Die Universität hat sich viel vorgenommen. Die Verantwortlichen der Universität Ulm haben, gemäß dem Selbstverständnis der universitären Selbstverwaltung, frühzeitig die Anregungen ihrer Mitarbeiter aufgegriffen und nicht zu letzt durch die Zertifizierung dokumentiert, entsprechende organisatorische Maßnahmen und Regelungen getroffen. Einige Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden. Zahlreiche Kollegen und Kolleginnen aus Wissenschaft und Verwaltung arbeiten an der Verwirklichung einer familienfreundlichen Hochschule. Letztendlich wird dieses Projekt jedoch nur mit der Unterstützung aller gelingen können

In vielen Bereichen verfügt die Universität Ulm schon jetzt über familienfreundliche Strukturen: Neben Kinderbetreuungsangeboten wie Kinderkrippe und Ferienbetreuung bietet die Universität großzügige Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten durch Teilzeit und Arbeitszeitkonten. Telearbeitsplätze ermöglichen die variable Gestaltung des Arbeitsortes. Die Medizinische Fakultät bietet Studierenden mit Familienpflichten eine bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen. Für Beschäftigte mit Familienpflichten werden spezielle Fortbildungen angeboten, die Teilnahme daran wie auch an anderen Fortbildungsangeboten ist auch während einer familienbedingten Freistellungsphase möglich.

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