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November 1996 (1 Beitrag)
Dr. Fritz Fliszar, Bonn, 5. November 1996: Sehr geehrter Herr Pelzer und sehr geehrte Damen und Herren Mitstreiter, zur Einrichtung des Forums zum Thema Buergergeld gratuliere ich sehr. Die Idee Buergergeld ist deshalb wirklich eine Jahrhundert-Idee, weil sich auf sie ein breites Spektrum politisch sonst entgegengesetzter Positionen verstaendigen koennten. Die einen, weil sie an Umverteilung "glauben", die anderen, weil sie verstehen, dass es ohne nicht geht.
Dezember 1996 (5 Beiträge)
1) Bürgergeld für psychisch kranke Sozialhilfeempfänger
Dr.med. Sibylle Herrlen-Pelzer, Nervenärztin, Psychotherapie (Ulm)
Als sozialpsychiatrisch engagierte Nervenärztin kenne ich die "Ulmer Szene" von psychisch kranken Sozialhilfeempfängern. Das hervorstechende Krankheitsmerkmal dieser Patienten sind Ängste, die sich ganz besonders bei Behördengängen ins oft Unerträgliche steigern. Diese Menschen haben vielfach einen Beruf erlernt oder zumindest eine Zeit lang Geld verdient, aber zu kurz, so daß sie keine Rentenansprüche haben.
Die Rente - und wenn sie noch so klein ist - bedeutet finanzielle Absicherung, einen Anspruch, der nicht gekürzt werden kann. Die Sozialhilfe wird eher als unsicher, allzu knapp und kürzbar erlebt. Die Bedürftigkeitsprüfung ist besonders peinlich dadurch, daß auch Besitz und Einkommen der Eltern und der Nachkommen überprüft werden. Um notwendige Dinge des Alltags wie Kleider oder die Renovierung der Wohnung finanzieren zu können, muß extra ersucht werden, was vielfach als Kampf mit der Behörde erlebt wird. Die Art und Weise, wie derzeit über "zumutbare Arbeit" bei Sozialhilfeempfängern diskutiert bzw. mit Kürzung der Sozialhilfe gedroht wird, beunruhigt diese Patienten. Die meisten sind ja bemüht, ein paar Mark dazu zu verdienen, aber jeder Zuverdienst muß dem Sozialamt gemeldet werden und wird nahezu vollständig von der Sozialhilfe abgezogen. Das ist entwürdigend, führt zu Angst und Scham, was wiederum die psychische Krankheit verschlimmert. Das Bürgergeld erscheint als ein Lichtblick, aus diesem Teufelskreis heraus zu kommen, besonders dadurch, daß es die Eingliederung in die Arbeitswelt in kleinen Schritten ermöglicht.
2) Bürgergeld-Konzept nach dem "Ulmer Modell". Eine
Kurzfasssung
Arbeitsgruppe Bürgergeld an der Universität Ulm (Andrea
Ballhause, Gisela v. Canal, Siegfried Ruoss, Hartmut Sinn, Helmut Pelzer)
Allgemeines: Unter dem Begriff "Bürgergeld" verbirgt sich das Konzept für eine umfassende Sozial- und Einkommensteuerreform. Grundlage der Über legungen ist die Erkenntnis, daß eine durchgreifende Einkommensteuer- reform ohne Sozialreform nicht machbar ist. Das hier vorge stellte Bürgergeld-Konzept würde 1. das komplizierte und intransparente System der steuerfinan- zierten Sozialtransfers (Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Kindergeld etc.) verein- fachen und entlasten, 2. im Einkommensteuertarif die Unterteilung in Steuerklassen stark vereinfachen oder sogar über- flüssig machen, 3. durch Schaffung eines allgemeinen Grundeinkommens in Höhe des Existenzminimums die Erwerbs- arbeit im Niedriglohnbereich wieder möglich machen, die seitherigen Probleme des Lohnabstandsgebots zur Sozialhilfe würden entfallen. Die Entstehung neuer und die Rückführung verlorengegangener Arbeitsplätze wären die Folge.
Nach dem Ulmer Modell kann - aufkommensneutral, d.h. ohne zusätz-liche Steuermittel - aus dem Bruttoeinkommen aller Bürger ein "Bürgergeld", d.h. ein allgemeines Grundeinkommen (Grundsicherung) für alle Bürger finanziert werden. Dadurch würden ein großer Teil der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe sowie das Kindergeld und die steuerfinanzierten Bafögleistungen entbehrlich werden. Desgleichen wären bei der Ausbildungsvergütung für Lehrlinge durch Anrechnung des Bürgergelds Einsparungen möglich.
Im Unterschied zu anderen Bürgergeld-Konzepten ist im Ulmer Modell keine Überprüfung der Bedürftigkeit vorgesehen. Nur wenn im Einzelfall das Bürgergeld nachweislich zum Leben nicht reicht, kann ein Antrag auf zusätzliche Hilfe bei einer Sozialbehörde, vornehmlich dem Sozialamt gestellt werden. Die Ausgaben der Sozialbehörden würden ent- sprechend sinken.
Politische Durchsetzungsmöglichkeiten: Das im "Ulmer Modell" vorgeschlagene Bürgergeld-Konzept verlangt ein Umdenken in der Bevölkerung: Ein allgemeines Grundeinkommen gleich welcher Höhe wird weitgehend mit emotionalen Begründungen abgelehnt, die immensen Vorteile gegenüber dem heutigen Steuer- und Transfersystem sind nur schwer vermittelbar. Dagegen besteht Einvernehmen darüber, daß die ständig fortschreitende Automation im Produktionsbereich und die Globalisierung von Markt und Kapital eine Fortschreibung des bisher bewährten Systems verbieten. "Das Bürger- geld wäre eine echte Jahrhundertreform" (Wilfried Herz in DIE ZEIT vom 19.1.1996). Andere, durchgreifende und vor allem ähnlich gut durchgerechnete Reformkonzepte sind bislang nicht bekannt geworden.
Die Rechnung: Setzt man für das Bürgergeld einen bestimmten Prozentsatz des Pro-Kopf- Einkommens fest, so errechnet sich daraus ein "Bürgergeld-abgabesatz", der von jedem Bruttoeinkommen einbehalten werden muß, um dieses Bürgergeld zu finanzieren. Er könnte als Teil der Steuer an eine Bürgergeldkasse im Finanzamt abgeführt und von dort gleichmäßig auf alle Bürger verteilt bzw. bei höheren Einkommen mit der Steuer- und Abgabeschuld verrechnet werden. Berechnungen mit Daten vom Statischen Bundesamtes ergaben folgendes:
Für ein Bürgergeld von monatlich 1000 DM (Kinder die Hälfte) müßte der Abgabesatz etwa 30 % des jeweiligen Bruttoeinkommens betragen, für monatlich 800 DM entsprechend weniger (24 %), für 1200 DM mehr (36 %). Regionale Unterschiede des persönlichen Bedarfs können rechnerisch berücksichtigt werden. Die zusätzliche Steuer für den restlichen Finanzbedarf des Staates wäre mit konstant etwa 10 % oder progressiv von 0 % bis 20 % anzusetzen. Das Bürgergeld wäre das steuerfreie Existenzminimum, für jedes zusätzliche Einkommen (z.B. Zuverdienst) ergibt sich eine Gesamtbelastung von proportional 40 % oder progressiv 30 % (Eingangssatz) bis 50 %. Die konstant 30 Prozent- punkte sind als Bürgergeldabgabe zweckgebunden. Sie sind keine Steuer und daher nicht abschreibungsfähig. Die Gesamtbelastung in % vom Bruttoeinkommen ist somit die Summe aus Steuer plus Bürgergelabgabe minus Bürgergeld. Die verfügbaren Nettoeinkommen weichen im mittleren und oberen Einkommensbereich nur wenig von denen gemäß Steuertarif 1996 inklusive Kindergeld ab. Im unteren Einkommensbereich und insbesondere bei Familien mit Kindern sind sie im Ulmer Modell wegen des Bürgergelds höher.
3) Warum ist die Umstellung unseres Steuer- und Sozialsystems notwendig?
Das Ulmer Bürgergeldmodell als Möglichkeit zur Umstellung.
Anton Fischer, 75031 Eppingen
Unser Rentensystem ist nach seiner Definition als "Generationenvertrag" eine Solidarveranstaltung zwischen jung und alt. Die Alterssicherung geht immer zu Lasten der Nachfolgegeneration. In der Umgangssprache wird unser Rentensystem als "Rentenversicherung" bezeichnet, weil es finanzpsychologisch vorteilhaft ist, wenn die Menschen glauben, auf ihr höchstpersönliches Konto einzuzahlen. Das Konto aber ist leer. Die Einzahlungen werden restlos für die jetzigen Rentner verbraucht. Damit die Solidarveranstaltung funktioniert, muß als Investition eine etwa gleich große Nachfolgegeneration groß gezogen werden. Die Nachfolgegeneration an deutschen Staatsbürgern hat sich aber nahezu halbiert. Auf die halbierte Nachfolgegeneration wälzt sich eine riesige Schuldenlawine zu, wenn sie die verbrieften" Rentenansprüche der Rentner im Jahre 2015 erfüllen muß. In etwa 15 Jahren müßte das Steuer- und Rentensystem umgestellt sein, wenn die Generation, welche zu wenig Kinder großgezogen hat, in Rente geht. Dann stellt sich die Frage: Wieviel kann den Aktiven fairerweise noch zugemutet werden? Bleibt genug für die Kinder übrig?
Das aber läßt sich auf jedem Wohlstandsniveau vernünftig lösen. Als Lösung der Probleme bietet sich das "Ulmer Modell des Bürgergeldes" an. Die Ideen von Milton Friedmann (Nobelpreisträgers für Ökonomie 1976) für eine Negativsteuer waren schon 1973 von den deutschen Wirtschaftswissenschaftlern Wolfram Engels, Joachim Mitschke und Bernd Starkoff aufgegriffen und auf deutsche Verhältnisse übertragen worden. An der Universität Ulm wurden diese Arbeiten später von Prof. Dr. Helmut Pelzer weiterentwickelt und praxisreif unter der Bezeichnung "Ulmer Modell" dargestellt. Jedermann ist aufgerufen mitzuarbeiten und z.B. im Internet Vorschläge zu machen und Kritik zu üben.
4) Bürgergeld Ulmer Modell, vereinfachte Darstellung
Anton Fischer, 75031 Eppingen
Das Bürgergeld bezieht sich auf das mittlere Einkommen aller Staatsbürger des betreffenden Staats vom Kleinkind bis zum Greis (Pro-Kopf-Einkommen). Es ist nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittseinkommen des Statistischen Bundesamtes, das sich nur auf die erwerbstätige Bevölkerung bezieht. Bürgergeld erhalten grundsätzlich alle Staatsbürger, unabhängig von Alter, gesellschaftlicher Stellung, Einkommen oder Gesundheit.
Die Summe aller Bruttoeinkommen, Renten, Pensionen und privaten Zinserträge wird bei der Rechnung als Volkseinkommen (V) bezeichnet. Dieses teilt man durch die Anzahl (N) der Staatsbürger und erhält so das Pro-Kopf-Einkommen (D). Von diesem wird ein parlamentarisch ausgehandelter Prozentsatz als Bürgergeld festgesetzt.
In einem vereinfachten Demonstrationsbeispiel wird ein monatliches Durchschnittseinkommen von 3000 DM angenommen. Als Prozentsatz für das Bürgergeld aus dem Pro-Kopf-Einkommen habe man sich parlamentarisch auf 33% geeinigt. Außer mit dieser Bürgergeldabgabe wäre jedes Bruttoeinkommen mit einem ebenso parlamentarisch ausgehandelten Steuersatz von proportional 10 % zu belasten. Zu dem sich daraus ergebenden Nettoverdienst wird dann das Bürgergeld hinzugezählt, und man erhält das für den einzelnen Bürger verfügbare Einkommen.
Mathematische Beschreibung des Modells: F = B * N / V = B / D; y = x - F * x - S * x + B
V = Volkseinkommen, N = Anzahl der Staatsbürger, D = durchschnittliches Einkommen = Pro-Kopf- Einkommen, F = Prozentsatz der Bürgergeldabgabe, S = proportionaler Steuersatz, B = Bürgergeldbetrag, x = Bruttoeinkommen, y = verfügbares Einkommen.
Als ein Beispiel (alleinstehender Erwachsener) wurden eingesetzt x = 600 DM, F = 33 %, S = 10 %, B = 1000 DM
Ergebnis: y = 600 DM - 200 DM - 60 DM + 1000 DM = 1340 DM
Ein weiteres Beispiel:
Eltern mit 3 Kindern, für die Kinder volles Bürgergeld: x = 5000
DM, F = 33 %, S = 10 %, B = 1000 DM
Ergebnis: y = 5000 - 1650 - 500 + 5000 = 7850 DM
5) Bürgergeld Ulmer Modell im Vergleich mit dem bisherigen Steuer-
und Sozialsystem
Anton Fischer, 75031 Eppingen
Durch das Bürgergeld nach dem Ulmer Modell wird trotz besserer Leistungen 1. die Staatsquote für das Sozialsystem niedriger und gerechter, 2. das Sozialsystem für jeden leichter durchschaubar und berechenbar und 3. kann, weil das Bürgergeld etwa dem Existenzminimum entspricht, die Sozialhilfe zum größten Teil wegfallen und mit ihr auch ein Teil des riesigen Verwaltungsapparats, in welchem die Bedürftigkeit festgestellt wird. Darüberhinaus ist 4. das System so klar und logisch aufgebaut, daß jeder durchblickt und seine Steuer selbst ausrechnen kann. 5. Wurde auch die nachwachsende Generation nicht vergessen. Statt Kindergeld und Steuervergünstigungen nun Kinder-Bürgergeld. 6. Bei der Sozialhilfe wird bisher jeder Zuverdienst fast vollständig auf die Hilfe angerechnet. Es entfällt der Anreiz für Erwerbsarbeit. Bei Bürgergeld statt Sozialhilfe verbleiben etwa 60% des Zuverdiensts, was einen Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit bringt. 7. Der kontinuierliche Bürgergeldtarif ist unkompliziert, die Steuerklassen entfallen. Die Einnahmen und Belastungen entsprechen dem heutigen Tarifsystem. Nur die Rechnung ist durchschaubarer und logischer. 8. Ein großer Vorteil des Modells ist seine Flexibilität. Wenn sich in der Praxis Fehler herausstellen sollten, so können sie leicht und rasch korrigiert werden.
Zusammenfassende Vorteile dieses Bürgergeld-Systems: Allgemeine Besserstellung der Bürger, vor allem der Familien mit Kindern, Transparenz, Anreiz zur Erwerbsarbeit im Niedriglohnbereich, sozialer Ausgleich, Sicherheit auf dem Niveau des Existenzminimums, gerechte Verteilung der Mittel, Vermeidung von verschämter Armut, Wahrung der Menschenwürde.