Das Wort "Bürgergeld" bezeichnet ein sozial- und beschäftigungspolitisches Reformkonzept, das bei erhöhter sozialer Sicherheit neue Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich und erhebliche Einsparung in der Sozialbürokratie erwarten läßt. Genau genommen wird unter "Bürgergeld" ein Geldbetrag verstanden, den berechtigte Bürger zur Sicherung ihres Existenzminimums regelmäßig vom Staat oder von einer Bürgergeldkasse erhalten sollen. Diese Geldzuwendung wird nur zu einem Teil mit dem Einkommen (Zuverdienst) verrechnet, so daß genügend pekuniäre Anreize für zusätzliche Erwerbsarbeit verbleiben. Darin unterscheidet sich das Bürgergeld grundlegend von der existierenden Sozialhilfe und ähnlichen Sozialtransfers. Sprachlich unkorrekt wird das Wort "Bürgergeld" auch zur Bezeichnung eines ganzen Steuer- und Transfersystems verwendet, bei welchem der Geldbetrag "Bürgergeld" nur ein Teilbegriff ist. In diesem Sinne steht dann "Bürgergeld" für Bürgergeldkonzept oder Bürgergeldsystem. Wem ein wie hoher Geldbetrag als Bürgergeld zustehen soll, hängt vom Rechenmodell ab, das dem System zugrunde liegt.
In Deutschland sind z.Z. zwei Rechenmodelle für ein Bürgergeldsystem
in Diskussion: die von Joachim Mitschke ausgearbeitete "Steuer- und Transferordnung
aus
einem Guß" und das von Helmut Pelzer entwickelte "Ulmer Modell"
(Rechenmodell zur
aufkommensneutralen Finanzierung eines allgemeinen Grundeinkommens).
Beide gehen letztlich auf das von dem amerikanischen Ökonomieprofessor
Milton Friedman 1962 formulierte Prinzip der Negativsteuer zurück.
In seinem Buch "Capitalism and Freedom" (deutsche Ausgabe "Kapitalismus und Freiheit", 1971) schreibt Friedman u.a. "Wenn das Ziel der Abbau der Armut ist, benötigen wir ein Programm mit dem Zweck, die Armen zu unterstützen. .... Die Maßnahme, die sich aus rein technischen Gründen anbietet, ist eine negative Einkommensteuer. ..... Wenn eine Person (beispielsweise) ein steuerpflichtiges Einkommen von 100 Dollar über dem Steuerfreibetrag bezieht, .... zahlt sie dafür Steuern. Nach meinem Vorschlag würde sie, wenn das Einkommen »minus« 100 Dollar betrüge, d.h. 100 Dollar weniger als der Steuerfreibetrag ......, negative Steuer bezahlen, also eine Zuwendung bekommen. Wenn der Zuwendungssatz .... 50 % wäre, würde sie in unserem Beispiel 50 Dollar erhalten. ..... Auf diese Weise könnte eine Grundlage geschaffen werden, die im Einkommen des einzelnen niemals unterschritten werden könnte (Einkommen jetzt verstanden unter Zurechnung der Zuwendung). Die genaue Höhe des Grundeinkommens hinge davon ab, was die öffentliche Hand aufbringen kann."
Dieser Vorschlag Friedman's wurde während der 60er Jahre in den
USA viel diskutiert, u.a. auch von James Tobin, dessen Variante der Negativsteuer
schließlich als Tobin-Plan in die Fachliteratur einging. (Beide Autoren
erhielten übrigens den Nobelpreis für Ökonomie: Friedman
1976, Tobin 1981.) Eine vom Präsidenten der USA in Auftrag gegebene
Feldstudie ergab, daß dort eine Negativsteuer keine meßbaren
Auswirkungen auf die Arbeitswilligkeit der Menschen in den unteren Lohnstufen
hätte (vergl. dazu René Weber 1991). Anfang der 70er Jahre
wurde der Vorschlag Friedmans von den deutschen Ökonomen Wolfram Engels,
Joachim Mitschke und Bernd Starkloff aufgegriffen und in deren Buch
"Staatsbürgersteuer" (1974) im Zuge einer geplanten umfassenden Steuerreform
auf deutsche Verhältnisse umgerechnet. In dieser Schrift findet sich
eine einfache mathematische Beschreibung
des Konzepts von Friedman, ausgedehnt auf den gesamten Einkommensbereich:
s = – b + m · x
Dabei bedeuten
s = Steuerschuld in DM,
b = Bürgergeld in DM,
m = Marginalsteuersatz (Grenzsteuersatz) oder Zuwendungssatz in v.H.,
x = Steuerbemessungsbasis.
In dem Buch von Engels et al. taucht erstmals die Bezeichnung Bürgergeld
auf: "Der Betrag b ist eine Unterstützung, also eine Zahlungsverpflichtung
des Staates an den Bürger. Sie soll
»Bürgergeld« heißen. Es versteht sich, daß
das Bürgergeld mit der Zahlungspflicht des Bürgers verrechnet
wird. Der Saldo ergibt die Steuerschuld. Nur in den Fällen, in denen
das Bürgergeld die Marginalsteuer m · x übersteigt, wird
es an den Berechtigten ausgezahlt. .... Da der Steuersatz ein Prozentsatz,
das Bürgergeld dagegen ein Absolutbetrag ist, so sollte es dynamisiert,
d.h. laufend an die Entwicklung des nominalen Pro-Kopf-Einkommens angepaßt
werden."
1985 wiederholte Mitschke in seinem Buch "Steuer- und Transferordnung aus einem Guß" die bei Engels et al. niedergelegten Gedanken und untermauerte sie mit zahlreichen Beispielen und vielen Rechnungen. 1994 griff die F.D.P. die Vorschläge von Mitschke als politisches Programm auf und brachte sie 1995 in die Koalitionsverhandlungen ein. Eine Regierungskommission wurde gebildet, die dieses Bürgergeld-Konzept als politisches Ziel überprüfte und es dann in ihrem Abschlußbericht 1996 (BMF 1996) als "nicht zu empfehlen" ablehnte.
Im Mitschke-Konzept sollten im Bürgergeld alle direkten Sozialtransfers
zusammengefaßt werden, das sind Sozialhilfe (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt
und Hilfe in besonderen
Lebenslagen), Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, BAföG-Leistungen
sowie Umverteilungs- und Mindestsicherungselemente der Sozialversicherung.
Daraus folgte eine Beschränkung des Bürgergelds auf "Bedürftige"
nach entsprechender Prüfung. Diese sollte direkt vom zuständigen
Finanzamt vorgenommen werden, da dort ohnehin die Vermögens- und Einkommenverhältnisse
der Betroffenen und ihrer Angehörigen bekannt seien. Vom Finanzamt
sollten dann auch die Auszahlungen des Bürgergelds erfolgen.
Das "Ulmer Modell" (Pelzer 1996, 1999) ist in erster Linie der Versuch, die negativen sozialen Folgen der fortschreitenden Automation und Globalisierung in der Wirtschaft abzumindern. Die Rechengrundlagen waren hier zunächst dieselben wie im Mitschke-Konzept. Sie wurden jedoch über dieses hinaus weiter entwickelt, um den praktischen Erfordernissen besser gerecht zu werden. Das sind Transparenz, Steuergerechtigkeit, Finanzierbarkeit, soziale Gerechtigkeit und Verwaltungsvereinfachung. Nach dem Ulmer Modell erhalten grundsätzlich alle Bürger, u.z. ohne Ansehen der Person, des Alters und der sozialen Lage ein Bürgergeld als Grundeinkommen in Höhe des vom Gesetzgeber festzulegenden Existenzminimums. Wer damit nachweislich nicht leben kann, stellt bei einer Sozialeinrichtung, z.B. dem Sozialamt einen Antrag auf zusätzlich Hilfe, der dann einer strengen Prüfung dieser Bedürftigkeit unterzogen wird. Zusätzliches Einkommen (Zuverdienst) wird mit einem abgesenkten Tarif versteuert und unterliegt außerdem einer Bürgergeldabgabepflicht zu einem festen Prozentsatz des Bruttoeinkommens. Aus der Bürgergeldabgabe, einer Art Basissteuer wird in einem Umlageverfahren das "Bürgergeld für alle" finanziert. Es wird mit den zu zahlenden Abgaben (Lohn- oder Einkommensteuer plus Bürgergeldabgabe) verrechnet. Das Bürgergeld nach dem Ulmer Modell ist dynamisiert und an das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung gekoppelt. Es kann für den Fiskus aufkommensneutral gestaltet werden und ist für den Normalbürger transparent. Darin liegen die eigentlichen Fortschritte gegenüber dem Modell von Mitschke, dem von vielen Seiten Nichtfinanzierbarkeit und Intransparenz vorgehalten wird (siehe z.B. Weeber 1996).
Für das "Bürgergeld" von Mitschke gibt es wegen seiner engen Kopplung an das deutsche Sozialhilfesystem keine Übersetzung in andere Sprachen. Die genaue Bezeichnung des Ulmer Modells lautet im Englischen unconditional basis income, im Französischem revenue primaire inconditionnel.
Über die Praktikabilität und gesellschaftliche Akzeptanz des
Ulmer Modells wird, wie schon über das Mitschke-Konzept, noch viel
diskutiert und vielleicht auch gestritten werden müssen. Voraussetzung
für eine sachliche Diskussion ist allerdings, daß dabei die
beiden Konzepte strikt auseinander gehalten werden, da ihre Vermengung
die Bürgergeld-Idee als ganzes in Mißkredit bringt.
Zitierte Literatur