Kathrin Häckert, M.A.
Vorsitzende des Wahlvorstands
Dezernat I
Helmholtzstraße 16
89081 Ulm
Raum: E 016
E-Mail: wahlen@uni-ulm.de
Telefon: +49 (0731)50-25024
Der Personalrat (PR) repräsentiert die Beschäftigten der Universität. Er wird durch Wahlen gebildet. In der Regel finden diese Wahlen alle 5 Jahre statt, das Verfahren für die Universität ist im Landespersonalvertretungsgesetz und der Wahlordnung geregelt.
Der Hauptpersonalrat (HPR) stellt die oberste Interessenvertretung für Personal im öffentlichen Dienst dar. Er ist meistens auf Ministerialebene angesiedelt und behandelt bundes- bzw. landesweite Interessen des Personals.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der der Azubis.
Die Wahlen finden am 2. und 3. Juli 2019 statt. Die Wahlergebnisse finden Sie an den Bekanntmachungstafeln in der Uni und im Klinikum.
Die Wahlvorschläge der Personalrats- und JAV-Wahl konnten bis einschließlich 17. April 2019 bei der Wahlleitung eingereicht werden.
Die bis zu diesem Termin eingegangen und zugelassenen Wahlvorschläge hängen an folgenden Orten der Universität Ulm aus:
Außerdem an folgenen Orten der Universitätsklinik Ulm:
Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgte am 29. April 2019.
Die Wahlausschreiben zur Wahl des Personalrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wurden am 1. April 2019 bekanntgegeben.
Hier können Sie sich die einzelnen Wahlausschreiben downloaden:
Alle Beschäftigten können sich zur Wahl aufstellen lassen.
Jedoch nicht wenn…
…ihnen Aufgaben in Forschung und Lehre zur selbständigen Wahrnehmung übertragen wurden (z.B. Hochschulleher*innen)
...sie am Wahltag weniger als 2 Monate an der Uni Ulm beschäftigt sind
…sie am Wahltag seit mehr als 12 Monate ohne Bezüge beurlaubt sind
...sie zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind
...sie als Personalsachbearbeiter Entscheidungen vorbereiten
Alle Beschäftigten sind wahlberechtigt - unabhängig deren Alter und deren Arbeitszeit -
ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung an der Uni Ulm.
Nicht wahlberechtigt sind Personen:
...denen Aufgaben in Forschung und Lehre zur selbständigen Wahrnehmung übertragen wurden (§99 (2) LPVG)
...die am Wahltag mehr als 12 Monate ohne Bezüge beurlaubt sind.
(Krankheitsbedingtes Fernbleiben vom Dienst führt nicht zum Verlust der Wahlberechtigung.)
Alle Azubis der Uni Ulm – unabhängig von deren Alter
&
Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Wahl das 26. Lebensjahr nicht vollendet haben
Alle Azubis der Uni Ulm – unabhängig von deren Alter (Außerdem können diese auch den Personalrat wählen)
&
Beschäftigte, die am Wahltag unter 18 Jahre sind
Die Personalratswahlen finden an zwei Wahltagen statt:
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über alle Termine.
01.04.2019 | Bekanntmachung der Wahl |
---|---|
01.04. - 17.04.2019 | In diesem Zeitraum können Wahlvorschläge eingereicht werden. |
25.04.2019 | Versendung der Briefwahlunterlagen (JAV) / frühest möglicher Zeitpunkt |
13.06. - 28.06.2019 | Auslegung der Wählerverzeichnisse: In diesem Zeitraum können Sie bei der Wahlleitung nachfragen, ob Sie wahlberechtigt und / oder wählbar sind. |
29.04.2019 | Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschlägen |
02.07 und 03.07.2019 | Wahltage |
04.07.2019 | Hochschulöffentliche Auszählung |
Vorsitzende des Wahlvorstands
Dezernat I
Helmholtzstraße 16
89081 Ulm
Raum: E 016
E-Mail: wahlen@uni-ulm.de
Telefon: +49 (0731)50-25024
Mitglied im Wahlvorstand
Personalrat
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
E-mail: magnus.wuggazer@uni-ulm.de
Telefon: 0731 50-33302