Im Berufsalltag zwischen Aktuaren und Versicherungsjuristen kommt es immer wieder zu fachlichen Missverständnissen. Viele werden schnell und ohne große Probleme gelöst aber es gibt immer noch Themen, bei denen die Missverständnisse bis heute nicht nachhaltig ausgeräumt sind. Als Beispiel seien die intensiven Gespräche bei der Erstellung und Formulierung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder Produktinformationsblättern genannt.
Ein Grund für diese Situation ist sicherlich, dass der Aktuar die eingegangenen Risiken aus versicherungs- und finanzmathematischer Sicht kalkuliert und überwacht. Der Jurist überprüft dagegen diese Risiken auf Rechtssicherheit.
Aufgrund der gestiegenen Komplexität und der damit verbundenen Spezialisierung auf beiden Seiten, ist es für den Aktuar bzw. für den Juristen heute noch schwieriger, sich im Detail mit juristischen bzw. mit mathematischen Fragen auseinander zu setzen. Allerdings müssen beide Expertengruppen mehr denn je bei vielen Themen noch enger zusammenarbeiten, um den Entscheidungsträgern die richtigen Handlungsgrundlagen bereit zu stellen.
Durch die Verwendung einer einfachen, verständlichen Sprache lassen sich schneller und nachhaltiger Missverständnisse zwischen Aktuaren und Juristen beseitigen. Hierfür reicht die konsequente Anwendung verbaler und non-verbaler Kommunikationsregeln im Berufsalltag aus.
Zielsetzung und Zielgruppe:
In diesem 1,5 tägigen Workshop sollen Aktuare und Versicherungsjuristen ihre kommunikativen Fähigkeiten überprüfen und verbessern. In Fallbeispielen sollen Anregungen und Regeln für eine bessere Kommunikation zwischen Juristen und Aktuare ausgearbeitet werden. Dafür ist vorab ein Verständnis der unterschiedlichen aber auch gemeinsamen Arbeitsweisen und Arbeitsmotivationen der Aktuare bzw. Juristen notwendig, welches zu Beginn des Workshops erarbeitet wird.
Am Ende des Workshops sollte jeder Teilnehmer verinnerlicht haben, wie man juristische bzw. aktuarielle Begriffe und Themen für den Aktuar bzw. für den Juristen verständlich erklärt.
Die Veranstaltung ist ein Workshop zum Mitdenken und Mitmachen. Der Dozent initiiert, inspiriert und vermittelt; die Teilnehmer üben und beurteilen sich gegenseitig. Einzel- und Gruppenübungen machen etwa 80% des Workshops aus.
Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen, idealerweise 5 Juristen und 5 Aktuare, begrenzt.
Vorbereitung:
Die Teilnehmer bringen idealerweise Beispiele ihrer Arbeitsmittel mit, d.h. Gesetzbücher, Software, EDV-Programme, Excel Blätter, soweit diese im Workshop verwendet werden dürfen. Für die Übungen bereiten sich die Teilnehmer anhand bereitgestellter Beispiele vor.
Schirmherrschaft: apl. Prof. Dr. Hans-Joachim Zwiesler (Universität Ulm)
Dozent: Dipl. Math. Matthias Bonikowski