Europäische Forschungsförderung

HORIZON EUROPE

Das neue "Rahmenprogramm für Forschung und Innovation" startete im Juni 2021. Allgemeine Informationen zu den einzelnen Programmteilen finden Sie auf den Seiten der Nationalen Kontaktstellen des BMBF bzw. dem Funding and Tenders Portal der EU.


Aktuelle Ausschreibungen

Alle Ausschreibungen finden Sie unter folgendem Link.

Die Ausschreibungen des ERC finden Sie hier.


Für Ihre Antragstellung benötigen Sie den PIC der Universität, sowie Angaben zur "Legal Entity". Diese erhalten Sie per Mail über uns.

Antragstellung, Vertragsimplementierung und die komplette Projektabwicklung erfolgen zukünftig nur noch elektronisch. Alle erforderlichen Schritte werden im Funding and Tenders Portal der EU erläutert und durchgeführt. Für eine Projektteilnahme benötigen Sie einen persönlichen ECAS-Account. Falls Sie an einem EU-Projekt teilnehmen, bitte ich Sie mir folgende Informationen per Mail zukommen zu lassen:

  • Ausschreibung (Bezeichnung seitens der EU, z.B. "ERC-2014-STG")
  • Art des Projektes (Research and Innovation Project, ERC Starting Grant ...)
  • Titel und Shortname
  • Deadline der geplanten Antragseinreichung
  • Rolle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (Koordinator; Partner; Subcontractor; Principal Investigator)
  • Sind Sie Work Package Leader?

Wir benötigen diese Angaben zum Erstellen von Berichten und als Grundlage für die Gewährung einer Anschubfinanzierung.


Neuerungen und wichtige Punkte für die Antragstellung

  • Innovationsaspekte spielen zukünftig eine noch wichtigere Rolle. Bitte gehen Sie darauf in Ihrem Antrag  ausführlich ein.
  • Behandeln Sie in Ihrem Abtrag auf alle im Arbeitsprogramm geforderte Punkte. Wenn ein Punkt nicht zutrifft, schreiben Sie dies explicit in den Antrag. Ansonsten wird es zu Abwertungen bei der Evaluation kommen.
  • Es gibt zukünftig  keine Vertragsverhandlungen mehr. Der Vertrag wird von der EU  gemäß Ihrem Antrag erstellt. Anträge sind daher bzgl. Rechtegewährung (IPR), Ergebnisnutzung und finanziellen Angaben sehr sorgfältig vorzubereiten. Bitte halten Sie daher rechtzeitig mit uns Rücksprache, damit nicht korrigierbare Fehler vermieden werden können.
  • Für Forschungs- und Innovationsprojekte sind in vielen Ausschreibungen „Technology Readiness Levels“ (TRL) vorgegeben. Diese schreiben vor,  welchen Innovationsgrad Ihr Projekt erreichen muss.  Prüfen Sie bereits im Vorfeld, ob dies gelingen kann, und verweisen Sie darauf im Ihrem Antrag.
  • Kostenmodell: es gibt zukünftig für Universitäten in fast allen Fällen ein einheitliches Kostenmodell: 100% Direkte Kosten + 25% Overhead. Der Overhead wird an der Universität bzw. im Bereich der Medizinischen Fakultät analog den jeweiligen Regelungen zur Programm- bzw. Projektpauschale von BMBF und DFG verteilt.
  • Der Vertrag, das Grant Agreement,  besteht nur noch aus einem Dokument in dem alle wichtigen Angaben und Erläuterungen eingearbeitet sind. Der Beitritt zum Vertrag erfolgt nur noch elektronisch, durch den Kanzler der Universität oder seine Vertretung. Die elektronische Unterzeichnung erfolgt erst, wenn der Vertrag von der ZUV bzw. der KV-Recht geprüft und zur Unterzeichnung freigegeben wurde. Dazu bitten wir alle Projektpartner bzw. Koordinatoren uns die entsprechende Endversion des Dokuments möglichst 14 Tage vor dem gewünschten Termin für die Unterzeichnung als pdf-Datei zukommen zu lassen.
  • Konsortialverträge sind in Kooperationsprojekten Pflicht. Wenden Sie sich dazu bitte an die zuständigen Mitarbeiter für die Vertragsgestaltung.
  • Für Vollzeitprojektmitarbeiter müssen an der Universität Ulm nach wie vor Timesheets geführt werden. Sie dürfen darüber hinaus keine zusätzlichen Aufgaben, z.B. in der Lehre, wahrnehmen.
  • Für Teilzeitprojektmitarbeiter sind Timesheets verpflichtend.
  • Timesheets müssen immer vom Mitarbeitenden und dem jeweiligen Projektleitenden handschriftlich unterzeichnet werden. Eingescannte Unterschriften sind nicht zulässig!
  • Die Mehrwertsteuer wird zukünftig erstattet.
  • Financial Audits finden nur noch am Projektende statt, falls die Zuwendung die Summe von 430.000 € (onk. Overhead) übersteigt. Ex-Post- Audits durch die Kommission sind weiterhin immer möglich, allerdings nur noch bis spätestens zwei Jahre nach Bestätigung der Abschlusszahlung. Bitte achten Sie daher darauf, dass alles vollständig dokumentiert und verfügbar ist.
  • Man muss grundsätzlich OpenAccess veröffentlichen.
  • Ggf. werden im Grant Agreement auch OpenData verlangt. Letzteres muss vom Projektleiter überprüft und sicher gestellt werden.
  • Ab 2022 sind Angaben zu einem Gender-Equality-Plan der Einrichtung verpflichtend. Die Universität Ulm hat einen Gender-Equality-Plan, auf den Sie bereits jetzt verweisen können. Weitere Intformationen dazu erhalten Sie über das Gleichstellungsbüro.
Kontakt

Dr. Beate Griepernau

Universität Ulm
Center for Research Strategy and Support
Helmholtzstraße 22, Raum 1.68
D-89081 Ulm

Telefon: +49 (0)731/50-33632

Dr. Karl-Heinz Müller

Universität Ulm
Center for Research Strategy and Support
Helmholtzstraße 22, Raum 1.68
D-89081 Ulm

Telefon: +49 (0)731/50-22010


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