Anschubfinanzierung von NachwuchswissenschaftlerInnen

Die Universität Ulm vergibt aus der Universitätspauschale im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder Mittel zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Antragsberechtigt sind promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen bis zu vier Jahren nach der Promotion. Anträge können für eine maximal zweijährige Förderung gestellt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € pro Jahr. Die eigene Stelle darf nicht aus diesen Mitteln finanziert werden.

Mehr Informationen zum Programm finden Sie auf den Seiten von ProTrainU.

Kontakt

Graduate and Professional Training Centre Ulm
Albert-Einstein-Allee 11
O 25, Room 424
89081 Ulm

E-Mail: protrainu@uni-ulm.de