Frequently Asked Questions (FAQ)

Studium: Bewerbung, Zulassung und Anerkennung


Eine Einschreibung ins Masterstudium ist nur möglich, wenn neben einem ersten Hochschulabschluss mit mindestens 210 Leistungspunkten zusätzlich eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann. Die Berufstätigkeit muss auf dem Hochschulabschluss aufbauen.

Bei Studienabschlüssen mit 180 LP gelten Sonderregelungen (siehe unten).

Ja, dies ist möglich. Die Zugangsvoraussetzungen sind jeweils in §3 der Zulassungssatzungen für die weiterbildenden Masterstudiengänge festgelegt: Demnach benötigen Bewerber mindestens 210 Leistungspunkte aus dem Bachelor sowie ein Jahr Berufserfahrung. Allerdings gibt es eine Öffnungsklausel in § 3 Abs. 3: Danach können auch Bewerber zugelassen werden, bei denen die Eignung durch "Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten von mindestens einem Jahr über Absatz 2 hinaus" festgestellt wird. Das bedeutet, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren berufstätig sind, können Sie die Bachelor-Master-Lücke von 30 LP schließen und sich immatrikulieren. Praktika während des Studiums zählen grundsätzlich nicht dazu.
Sollten Sie noch keine 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können, so besteht dennoch prinzipiell eine Einstiegsmöglichkeit - und zwar über das Kontaktstudium. Ein Kontaktstudium können Sie sofort nach Abschluss Ihres Erststudiums beginnen. Im Kontaktstudium erworbene Zertifikate können Sie - nach Immatrikulation - auf das Studium anrechnen lassen. Das geht problemlos, weil Sie dieselben Module besucht haben, die die immatrikulierten Studierenden auch belegen. Einen Nachteil gibt es: Es gibt keine Garantie, dass Sie aufgrund von Modulteilnahmen in den Studiengang zugelassen werden - allerdings verbessern erfolgreiche Modulabschlüsse Ihre Chance auf Zulassung, da diese Abschlüsse in die Bewertung durch den Zulassungsausschuss mit eingehen.

Die SAPS-Geschäftsstelle leitet die ihr vorliegenden vollständigen Anträge auf Zulassung nach Bewerbungsschluss dem Fachprüfungsausschuss zu, der die Unterlagen anhand eines "Bewertungsbogens" prüft und dann entscheidet, wer zugelassen wird. Für zugelassene Bewerberinnen und Bewerber spricht das Dezernat für Studium und Lehre die Zulassungen aus. Unvollständige Unterlagen werden dem Fachprüfungsausschuss nicht vorgelegt, die SAPS-Geschäftsstelle fordert aber ggf. Unterlagen bei Ihnen nach.

Da es sich um einen weiterbildenden Masterstudiengang handelt, müssen Sie nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz eine mindestens einjährige berufspraktische Tätigkeit nachweisen. Diese muss auf Ihrem Studienabschluss aufbauen. Praktika, die Sie während Ihres Studiums absolvieren, zählen hier nicht dazu - für diese erhalten Sie Leistungspunkte, die zu Ihrem Studienabschluss zählen. Praktika, die Sie nach Ihrem Abschluss machen, zählen dagegen sehr wohl dazu. Eine endgültige Entscheidung zur Zulassung trifft dann der Zulassungsausschuss. Außerdem können Sie prinzipiell zunächst auch einzelne Module des Studiengangs als sog. Kontaktstudierender belegen, ohne eingeschrieben zu sein. Dazu ist das eine Jahr Berufserfahrung nicht notwendig und die erfolgreich abgeschlossenen Module werden Ihnen nach Ihrer Einschreibung im Studiengang anerkannt und angerechnet. Allerdings garantiert der erfolgreiche Modulabschluss nicht die Zulassung - sie erhöht allerdings die Wahrscheinlichkeit deutlich, da diese Modulabschlüsse in die Bewertung der Bewerber einbezogen werden.

Für die berufsbegleitenden Studiengänge können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Hochschulbereich sowie außerhochschulische Kompetenzen anerkannt werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website zum Thema "Anerkennung".

Module aus anderen Studiengängen bzw. Zertifikate können dann anerkannt werden, wenn sie im Modulhandbuch des Studiengangs genannt sind oder Kompetenzen vermittelt haben, die im Studiengang gelehrt werden.

  

Zertifikatskurse


Voraussetzung für eine Teilnahme ist in der Regel ein qualifizierter Bachelor-Abschluss oder ein anderer erster Hochschulabschluss.

Der Nachweis einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit ist nur bei einer Immatrikulation in einen Studiengang erforderlich - nicht bei der Belegung einzelner Zertifikatskurse!

Alle Module – mit Ausnahme der Masterarbeit – können vor einer Immatrikulation auch als Zertifikatskurse belegt und abgeschlossen werden.
Immatrikulierte Studierende haben stets ein Vorrecht bei der Modulwahl.

  

Diploma of Advanced Studies (DAS)


Das DAS setzt sich aus mehreren Modulen zusammen. Sobald Sie die Prüfung zu einem Modul bestanden haben, erhalten Sie dafür ein Zertifikat und ein Supplement. Sie haben also immer für jeden einzelnen Kurs einen Nachweis! Sobald Sie das DAS erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie dafür ein DAS-Zertifikat. Darin sind alle Module benannt, die Sie absolviert haben, und es wird eine Gesamt-Abschlussnote gebildet.

Nein, Sie bezahlen grundsätzlich immer nur die Kurse, die Sie belegen. Wenn Sie in einem Semester ein Modul absolvieren, bezahlen Sie nur dieses Modul, sollten Sie zwei Module belegen, dann nur diese zwei!

Für jeden Zertifikatskurs im DAS werden grundsätzlich zwei Prüfungstermine angeboten. Ein Termin ist in der Regel kurz nach Semesterende, der zweite Termin ca. 6 bis 8 Wochen später. Sie können jede Prüfung eines Kurses also grundsätzlich zweimal absolvieren.
Sollten Sie die Prüfung dennoch nicht bestehen bzw. zu beiden Terminen verhindert sein, müssen Sie das Modul wiederholen. Dafür wird Ihnen ein reduziertes Entgelt berechnet.

  

Ausgestaltung und Organisation


Wenn Sie einen Masterabschluss anstreben, sollten Sie sich so frühzeitig wie möglich immatrikulieren, da Ihnen die Universität dann gewährleistet, dass Sie die Möglichkeit haben, den Abschluss zu erwerben, auch wenn der Studiengang nicht weitergeführt werden sollte.

Nach einer Immatrikulation erhalten Sie den Status eines Studierenden der Universität Ulm mit allem damit verknüpften Vorteilen.

Die zu entrichtenden Studiengebühren sind des Weiteren niedriger als das Entgelt, welches für die Belegung von Einzelmodulen im Kontaktstudium berechnet wird. Allerdings müssen Sie Studierendenbeiträge entrichten.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Masterarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen oder direkt im Unternehmen bei Betreuung durch einen am Studiengang beteiligten Professor durchzuführen. Das Thema muss mit dem jeweiligen Betreuer an der Universität konkret abgestimmt werden. Nähere Informationen zum Modul "Masterarbeit" werden im Modulhandbuch festgelegt.

Ja, die berufsbegleitenden Studiengänge der Universität Ulm sind akkreditiert.

Die Studiengänge der SAPS sind berufsbegleitend geplant, äußerst flexibel ausgelegt und komplett modularisiert. Die Studienangebote beinhalten wenige Präsenzzeiten, die in der Regel geblockt an Freitagen oder Samstagen durchgeführt werden. Nach dem Flipped Classroom Konzept werden sämtliche Lernmaterialien auf einer Lernplattform bereitgestellt.

Jeder Teilnehmer entscheidet selbst darüber, wie viele Module er pro Semester belegt. Die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte pro Modul gibt in etwa den zu erwartenden Zeitaufwand an (pro Leistungspunkt rechnet man für einen durchschnittlichen Studierenden mit ca. 25 bis 30 Stunden Arbeitsbelastung).