Montag, 12. Januar 2015, 18:30 Uhr
N 24 / Hörsaal 13, Universität, Oberer Eselsberg
Prof. Dr. Manuela Dudeck
Lehrstuhl für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Montag, 12. Januar 2015, 18:30 Uhr
N 24 / Hörsaal 13, Universität, Oberer Eselsberg
Prof. Dr. Manuela Dudeck
Lehrstuhl für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Forensisch tätige PsychiaterInnen sind nahezu täglich damit konfrontiert, in der Begutachtung die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eines Menschen zum Zeitpunkt der Tat zu bewerten. Unabhängig von der Beurteilung psychisch kranker Straftäter sind Menschen sehr unterschiedlich dazu bereit, für Getanes Autorenschaft zu übernehmen. Während die einen sich selbst Leistungen zuschreiben, die sie nicht vollbracht haben, lehnen wieder andere trotz Lichtbildfoto ab, über die „rote Ampel“ gefahren zu sein. Inwieweit Willensfreiheit und rechtliche Schuld miteinander verknüpft sind, soll in der Vorlesung humorvoll dargelegt werden.
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Dr. Markus Marquard
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