Freier Wille und Schuldvorwurf - Was lässt die Hirnforschung vom Strafrecht übrig?

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Montag, 19. Januar 2015, 18.30 Uhr
N 24 / Hörsaal 13, Universität, Oberer Eselsberg

Prof. Dr. Johannes Kaspar
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht Universität Augsburg   

Gestützt auf das sog. Libet-Experiment und neuere Ergebnisse der Hirnforschung wird ein „freier Wille“ des Menschen zunehmend in Frage gestellt. Wenn es aber stimmt, dass wir uns in Wahrheit nicht frei für oder gegen die Ausführung einer Handlung entscheiden können, sondern dazu aufgrund bestimmter Umstände „determiniert“ sind, berührt das auch die Grundlagen des Strafrechts. Denn zumindest nach der klassischen, vom Bundesgerichtshof in einer frühen Entscheidung vertretenen Position stützt sich der strafrechtliche Schuldvorwurf gerade auf die Tatsache, dass sich ein Mensch zur Begehung einer Straftat entschieden hat, obwohl er anders hätte handeln können. Müssen wir also in Zukunft auf ein „Schuldstrafrecht“ ganz verzichten und ein ganz neues Straf- oder besser Maßnahmenrecht konzipieren, wie es teilweise als Konsequenz der Ergebnisse der Hirnforschung gefordert wird? Oder handelt es sich eher um ein interdisziplinäres Missverständnis, weil sich längst alternative Konzepte strafrechtlicher „Schuld“ herausgebildet haben, bei denen es auf die Frage der Existenz des „freien Willens“ nicht ankommt? Dieser grundlegenden und nach wie vor aktuellen Frage, der sich die Strafrechtswissenschaft gerade im Dialog mit den Naturwissenschaften stellen muss, soll näher nachgegangen werden.  

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