Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz werden an hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte vergeben. Regelfördersatz und Kinderzulage orientieren sich an den Fördersätzen der Studienstiftung des Deutschen Volkes sowie den Richtsätzen der DFG für Doktorandenstipendien. Die Förderungsdauer beträgt max 3 Jahre.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass der Betreuer oder die Betreuerin der Promotion im entsprechenden Fachgebiet tätig ist. Stipendien werden ausschließlich an Doktoranden der Universität Ulm vergeben.

Die Vergabe erfolgt aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung und wird zunächst für einen Zeitraum bis zu einem Jahr gewährt. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ist festzustellen, ob eine weitere Förderung gerechtfertigt ist. Spätestens 4 Wochen vor Ablauf legen Sie uns bitte einen Weiterbewilligungsantrag, einen kurzen, einseitigen Fortschrittsbericht Ihrer Arbeit und eine Stellungnahme Ihres Betreuers, Ihrer Betreuerin vor.

Hinweis:

Im Jahr 2024 werden in diesem Förderprogramm voraussichtlich keine neuen Stipendien zur Verfügung stehen.

Daher wird es vermutlich keine Ausschreibung 2024 von Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)  geben.