Umgang mit Gefahrstoffen
Der Umgang mit Gefahrstoffen ist bundesweit durch das Chemikaliengesetz geregelt, die Gefahrstoffverordnung und eine Vielzahl von Technischen Regeln konkretisieren die praktische Umsetzung des Gesetzes.
Gefahrstoffe können explosionsgefährdend, brandfördernd, leichtentzündlich, hochentzündlich, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, giftig, sehr giftig oder kanzerogen sein. Entsprechend diesen Gefährdungen werden diese Stoffe aufgrund der Gefahrstoffverordnung in unterschiedliche Schutzstufen eingeteilt, welche wiederum mit konkreten Sicherheitsauflagen verbunden sind.
Bei der Ermittlung der korrekten Schutzstufe stellt die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung einen zentralen Baustein dar. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet Informationen über toxische Eigenschaften des Stoffes, Informationen des Herstellers, Angaben über das Ausmaß der Exposition, physikalisch-chemische Wirkungen und die Möglichkeit einer Substitution durch weniger gefährliche Stoffe. Zur Erleichterung der Durchführung einer solchen Beurteilung stellen wir eine Reihe von entsprechenden Formblättern zur Verfügung. Die Gefahrstoffverordnung fordert auch die aktualisierte Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses, welches neben der Stoffinformation, dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnungsvorschriften, die Stoffmenge und den entsprechenden Standort verzeichnet.
Teilweise müssen Gefahrstoffe in Sicherheitsschränken untergebracht werden.