Coronapandemie
Weiterführende Informationen
Den Beschäftigten wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz aufgrund des Corona Virus angeboten. Sie können sich individuell vom Betriebsarzt beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Der Betriebsarzt schlägt dem Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen vor, wenn die normalen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichen. Der Arbeitgeber erfährt nur davon, wenn der Beschäftigte ausdrücklich einwilligt.
Die betriebsärztliche Vorsorge kann auch telefonisch erfolgen. Hierzu können die Beschäftigten unter der Telefonnummer
0731 500 66-190 einen telefonischen Rückruf mit einem Betriebsarzt vereinbaren.
Wünschen Beschäftigte einen Vor-Ort-Vorsorgetermin beim Betriebsarzt, sollen sie sich hierzu zunächst per E-Mail an die Personalabteilung (sachbearbeiter-abt.III-1(at)uni-ulm.de) wenden. Sie erhalten von der Personalabteilung ein entsprechendes Schreiben zur Wunschvorsorge (per E-Mail), dieses ist sowohl beim Eingang in das Gebäude der Chirurgie, wie auch beim BÄD vorzuzeigen.
- Merkmale FFP-Masken
- PSA_Anwendungsfehler
- Wiederverwendung FFP2
- https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
- FFP2-Masken sollten bei unzumutbar hohem Atemwiderstand, bei Durchfeuchtung oder spätestens nach einer summierten Gesamt-Tragedauer von ca. 8 Stunden ausgetauscht werden.
- Die FFP2-Maske kann somit bis zu einer summierten Gesamt-Tragezeit von 8 Stunden wiederverwendet werden.
- Nach einer durchgehenden Tragezeit von 75 min sollte eine Erholungszeit, ohne Maske, von 30 min eingeplant werden.
- Die Maske muss gut passen und über Mund, Nase und Wangen sitzen. Die Ränder der Maske sollten eng anliegen und keine Luftströme an der Maske vorbei erlauben. Eine FFP-Maske kann ihre volle Filterleistung nur dann erbringen, wenn sie dicht sitzt.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Beim Abnehmen der Maske sollte diese möglichst immer an den Bändern der Maske angefasst werden.
- Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
- Die Viruslast von SARS-CoV-2 auf der Maske kann durch Hitzeinaktivierung (Backofen siehe Flyer) oder 1-wöchiger Trocknung (siehe Flyer) verringert werden.