Die Baden-Württemberg-Stiftung zahlt keinen Overhead. Deshalb greifen universitätsintern die Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 1/2021 (nur intern lesbar) zur Kostendeckung bei Drittmittelprojekten. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Dez. IV der Zentralen Verwaltung in Verbindung.
Bitte senden Sie Ihre Anträge bis zum 30.05.2022 an forschung(at)uni-ulm.de. Res.UL legt diese nach formaler Prüfung der Universitätsleitung zur Unterschrift vor.