Bevorzugte Veranstaltungsanmeldung
Studierende der Psychologie (!) dürfen sich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen bevorzugt zu geschlossenen Veranstaltungen anmelden:
- Kindererziehung und -pflege (das Kind darf zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss im selben Haushalt leben)
- Pflege von Angehörigen
- gesundheitliche Einschränkungen.
Den entsprechenden Nachweis kann man folgendermaßen erbringen:
Voraussetzung | Antrag | Nachweise | Frist |
Kindererziehung und -pflege | online-Formular auf dieser Seite (s. unten); auf Wunsch auch per Post oder persönlich inklusive aller notwendigen Informationen und Nachweise an Anne Landhäußer | Für das Kind: Geburtsurkunde (ggf. Adoptions- oder Anerkennungsurkunde) sowie eine Meldebescheinigung oder einen deutschen Personalausweis (nicht älter als 3 Monate) | Wird von der Studienfachberatung per Email mitgeteilt |
Pflege von Angehörigen | online-Formular auf dieser Seite (s. unten); auf Wunsch auch per Post oder persönlich inklusive aller notwendigen Informationen und Nachweise an Anne Landhäußer | Bescheid der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) - mindestens Pflegestufe I, Pflege in häuslicher Umgebung (es muss aber nicht im selben Haushalt der/des Antragstellenden sein). | Wird von der Studienfachberatung per Email mitgeteilt |
Gesundheitliche Einschränkungen | Formloser Antrag per Email an den Prüfungsausschuss Psychologie | Ärztliche Bescheinigung, wobei eine Diagnose nicht unbedingt aufgeführt werden muss; wichtig ist vielmehr das Vorliegen einer ärztlichen Empfehlung, dass der/die Student/in aus medizinischen Gründen (z.B. aufgrund von regelmäßigen Behandlungsterminen) die Veranstaltungen bevorzugt wählen soll. | Bitte stellen Sie den Antrag mind. 2 Monaten vor dem Anmeldungstermin (für das Sommersemester im Februar und für das Wintersemester im August), da die Bearbeitung Ihres Antrags mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann |
Gültigkeit
Im Falle der Kindererziehung und -pflege ist der Nachweis für zwei Jahre (vier Semester) gültig*, es sei denn, das Kind vollendet in diesem Zeitraum das vierzehnte Lebensjahr. Im Falle der Pflege von Angehörigen und gesundheitlicher Einschränkungen wird individuell über die Gültigkeit entschieden. Nach Ablauf der Gültigkeit kann eine bevorzugte Anmeldung unter Vorlage der aktuellen Nachweise erneut beantragt werden.
* gilt ab SoSe 2019
Ähnliche Situation?
Ist Ihre Situation ähnlich, entspricht aber nicht genau den geforderten Kriterien? Beim Prüfungsausschuss können Sie relativ kurzfristig eine Sonderregelung für ein Semester beantragen. Ist absehbar, dass die Regelung für mehrere Semester gelten sollte bzw. Ihr Fall auch für andere Studierende interessant sein könnte, so sollten Sie zeitig einen Antrag an die Studienkommission stellen, wo darüber abgestimmt werden kann. Bei Erfolg müssen die Nachweise nur noch zu den angegebenen Zeiten vorgezeigt werden, aber es muss kein Antrag mehr beim Prüfungsausschuss gestellt werden.
online-Antragsformular für die bevorzugte Veranstaltungsanmeldung (nur Kindererziehung/-pflege und Pflege von Angehörigen)
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