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Kontakt: freemover(at)uni-ulm.de
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Studium an der Universität Ulm ohne Austauschabkommen.
Studierende, deren Heimathochschule kein Austauschabkommen (z. B. Erasmus+) mit der Universität Ulm hat, können sich als Free Mover oder Visiting Students für ein oder zwei Semester bewerben. Free Mover sind an ihrer Heimathochschule immatrikuliert, studieren aber vorübergehend an der Universität Ulm ohne Anspruch auf einen Abschluss.
Die meisten Studiengänge an der Universität Ulm stehen Free Movern offen. Nicht zugelassen sind jedoch folgende Programme:
Ein offizieller Sprachnachweis ist erforderlich – je nach Unterrichtssprache Deutsch, Englisch oder beide.
Englisch-Nachweise: IELTS ≥ 5.5, TOEFL iBT ≥ 72, Cambridge FCE/CELVANTAGE, UNIcert II o. ä.
Deutsch-Nachweise: Goethe-Zertifikat B2, telc B2, ÖSD B2, DSH-1, TestDaF (≥ 3 in allen Teilen) oder ein deutschsprachiges Studium.
Wenn Sie Kurse in beiden Sprachen belegen möchten, müssen Sie zwei Nachweise einreichen.
Free Mover zahlen:
Nicht-EU-Studierende zahlen zusätzlich Studiengebühren, sofern sie reguläre Kurse belegen oder eine Abschlussarbeit anfertigen. Bei reinen Forschungsaufenthalten können diese Gebühren entfallen – die anderen Beiträge bleiben jedoch bestehen.
Für Free Mover besteht kein Anspruch auf ein Wohnheimszimmer. Das International Office kann jedoch bei der Wohnungssuche beraten.
Die Universität Ulm vergibt keine Stipendien für Free Mover. Finanzielle Unterstützung kann ggf. im Heimatland oder über Institutionen wie den DAAD, das Goethe-Institut oder deutsche Botschaften beantragt werden.
Wenn Sie von Ihrer Heimathochschule ein Erasmus+ Stipendium für ein Praktikum erhalten, dürfen Sie nicht zusätzlich als Free Mover eingeschrieben werden. In diesem Fall läuft die Vereinbarung direkt über das aufnehmende Institut in Ulm.
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