Unter einer gemischten Mobilität (blended mobility) versteht man einen Studienabschnitt an einer Hochschule im Ausland, der teilweise im Präsenzmodus vor Ort, teilweise virtuell über online-Unterricht absolviert wird. Verschiedene Szenarios sind hier denkbar:
- Sie beginnen die Mobilität im Heimatland, nehmen aber bereits an online-Veranstaltungen der Gasthochschule teil. Erst zu einem späteren Zeitpunkt reisen Sie aus, um an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen.
- Sie reisen in das Gastland, haben aber zunächst nur online-Veranstaltungen und erst im Laufe des Semesters wird auf Präsenzveranstaltungen umgestellt.
- Sie haben im Gastland sowohl online-Veranstaltungen wie Präsenzveranstaltungen parallel.
Als Faustregel zeichnet sich ab, dass viele Universitäten in Europa Veranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl (z.B. Vorlesungen) auch weiterhin nur online anbieten, während kleinere Veranstaltungen wie Kolloquien und Seminare, insbesondere aber auch praktische Lehrveranstaltungen wie Laborpraktika oder Übungen in kleineren Gruppen , bei denen die Abstands- und Hygieneregeln umsetzbar sind, wieder im Präsenzmodus durchgeführt werden. Manche Universitäten ermöglichen es Erasmus-Studierenden, das Studium virtuell von zuhause aus zu beginnen; andere Universitäten verlangen die physische Anreise zu einem bestimmten Termin, auch wenn der Lehrbetrieb zu Semesterbeginn oder auch längerfristig nur im Online-Modus möglich ist.
Die finanziellen Regelungen hinsichtlich der Erasmus-Stipendien sind im akademischen Jahr 2020/21 anders als im Jahr davor, als die Pandemie überraschend ausgebrochen ist.
Für 2020/21 müssen sowohl Beginn und Ende der physischen Mobilität als auch Beginn und Ende der virtuellen Mobilität von der Gasthochschule bestätigt werden. Dazu verwenden Sie bitte unsere Vordrucke "Certificate of Virtual Mobility" und "Certificate of Physical Mobility" (zum Download im mobility-online-Portal).
- Beginn und Ende der virtuellen Mobilität sind der erste und letzte Unterrichtstag, an dem man an Online-Veranstaltungen teilgenommen hat. Sollte eine Hochschule dies nicht individuell bestätigen können, können stattdessen auch das Datum der Immatrikulation bzw. Exmatrikulation an der Gasthochschule bestätigt werden.
- Beginn und Ende der physischen Mobilität sind nicht der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise. Stattdessen sind es der erste und letzte Tag, an dem man an der Gasthochschule für akademisch relevante Aktivitäten physisch anwesend ist. Dazu zählen selbstverständlich der erste und der letzte Unterrichtstag bzw. Tag der letzten Prüfung, aber auch die Teilnahme an Begrüßungsveranstaltungen, Sprachkursen, festen Einschreibeterminen, medizinischen Untersuchungen, die Voraussetzung zur Ableistung eines Blockpraktikums oder PJ-Tertials sind.
- Finanziell gefördert wird die gesamte nachgewiesene Dauer der physischen Mobilität, und zwar auch dann, wenn Sie nur online-Unterricht haben, ihre Gasthochschule aber verlangt, dass Sie dazu vor Ort im Ausland sein müssen.
- Die gesamte Dauer der Mobilität kann jedoch länger sein, wenn der physischen Mobilität ein virtuelle Mobilität vorhergeht oder folgt. Diese Gesamtdauer gilt als geförderter Zeitraum, was bei Erasmus nicht gleichbedeutend ist mit finanziell gefördert, denn die Erasmus-Förderung besteht aus wesentlich mehr Unterstützung als nur dem Stipendium.
- Grundsätzlich ist es möglich, mit Erasmus mehrfach gefördert zu werden, und zwar in jedem Studienzyklus bis zu 12 Monate. Wenn Sie sich also erneut um eine Förderung im gleichen Studienzyklus bewerben, muss jeweils die Gesamtdauer von früheren Mobilitäten angerechnet werden - unabhängig davon, ob Sie auch jeweils für die volle Mobilität finanziell gefördert wurden, oder nur für kürzere Zeiträume.