Erasmus+ Studierendenmobilität Studium (SMS)
Stipendium und Grant Agreement
Informationen für Outgoings im akademischen Jahr 2017/18
Stipendien und Ländergruppen
Bei der finanziellen Förderung im Rahmen von Erasmus+ handelt es sich nicht um Vollstipendien, sondern um "Zuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten". Die Stipendiensätze sind gestaffelt nach Ländergruppen, abhängig von den Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern. Die EU-Kommission gibt Mindest- und Höchstsätze für jede Ländergruppe vor; jede Hochschule muss vor Beginn eines akademischen Jahres die tatsächlichen Stipendiensätze festlegen. Diese Stipendiensätze dürfen im Nachhinein nicht verändert werden.
SMS | Gruppe 1 | Gruppe 2 | Gruppe 3 |
Länder | Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Österreich, Norwegen, Schweden, United Kingdom | Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern | Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Rumänien, Ungarn |
Monatsrate (Min/Max) | € 250 - € 500 | € 200 - € 450 | € 150 - € 400 |
Nach Beendigung der Mobilität muss die exakte Dauer des Aufenthalts auf der Basis des Certificate of Mobility ermittelt und das Stipendium taggenau abgerechnet werden, wobei ein Monat immer mit 30 Tagen gerechnet wird.
Beispiel: Für ein Auslandssemester wurde zunächst ein Stipendium für maximal 5 Monate bewilligt. Davon werden zunächst 70% als erste Rate zu Beginn der Mobilität ausgezahlt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Am Ende zeigt sich, dass die Mobilität nur 4 Monate und 17 Tage gedauert hat. Dann wird das Gesamtstipendium neu berechnet (4 Monate und 17/30 des Monatssatzes). Als Abschlussrate wird die Differenz zwischen der neu berechneten Stipendiensumme und der ersten Rate ausbezahlt.
Zero Grant Förderung
Die EU-Kommission hat drei Arten der Förderung vorgesehen:
- Finanzielle Förderung der gesamten Mobilität mit einem Stipendium
- Ideelle Förderung der Mobilität ohne ein Stipendium = Zero Grant Förderung (denn alleine durch die Teilnahme am Erasmus+ Programm genießen TeilnehmerInnen Vorteile)
- Kombination von finanzieller Förderung mit Zero Grant Tagen (die Mobilitätsdauer ist länger als die Stipendienlaufzeit).
An der Universität Ulm ist es unser Ziel, alle Studierenden in gleichem Umfang durch Stipendien zu unterstützen und keine Zero Grant Förderung zu vergeben. Bei hohen Teilnehmerzahlen und begrenzten Stipendienmitteln kann es aber durchaus sein, dass wir nicht immer alle Mobilitäten für die gesamte Dauer fördern können (Kombination von finanzieller Förderung mit Zero Grant Tagen).
Aktuelle Fördersätze
LG 1 | LG 2 | LG 3 | |
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2017/18 | € 270 | € 210 | € 150* |
*Studierende in Ländergruppe 3 erhalten ihre Förderung im WS 17/18 aus Mitteln und nach Regeulungen aus 2016/17 Alle Studierenden bekamen zunächst nur ein Stipendium für max. 1 Semester bewilligt. Ob die Laufzeit der Stipendien bei längeren Aufenthalten verlängert werden kann und wenn ja in welchem Umfang, entscheidet sich voraussichtlich im April 2018 | |||
2016/17 | € 300 | € 240 | € 180 |
2015/16 | € 270 | € 210 | € 150 |
2014/15 | €300 | € 240 | € 180 |
Die Fördersätze für 2018/19 können voraussichtlich im Juli 2018 bekanntgegeben werden.
Kontakt
Dr. Sabine Habermalz
Beratungszeiten: | |
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Dienstag: | 13:30 - 15:30 |
Donnerstag: | 09:00 - 11:30 |
Keine Terminvergabe: First Come - First Serve | |
Keine Beratung am Donnerstag, 19. April |