Masterarbeit und Wissenschaftliche Arbeit im Ausland

Grundsätzlich ist es möglich, Abschlussarbeiten an Hochschulen bzw. bei Unternehmen im Ausland anzufertigen. Dabei ist zu beachten, dass Abschlussarbeiten nach den Regeln der Universität vergeben und bewertet werden, an der man immatrikuliert ist (vgl. Studienordnung u Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges an der Universität Ulm). Dies gilt z. B. für Fristen, Umfang, Anmeldung. Außerdem ist das Thema mit dem Erstbetreuer der Heimatuniversität abzustimmen; er wird die Arbeit auch benoten.

Sind Studiengebühren im Ausland zu entrichten?
Da der Aufenthalt an der Gasthochschule in diesem Fall nicht mehr den Besuch von Lehrveranstaltungen beinhaltet, sind in der Regel keine Studiengebühren zu entrichten.

Ist für außereuropäische Länder ein Studentenvisum notwendig?
Dies ist im Einzelfall mit der Gasthochschule (International Office) zu klären. In der Regel wird bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten zur Einreise ein Studentenvisum benötigt. Zur Beantragung ist unter anderem eine schriftliche Bestätigung des Betreuers der Gasthochschule mit Angabe des Themas der Abschlussarbeit und des vereinbarten Aufenthaltszeitraumes notwendig.

Finanzierungsmöglichkeiten
Gelegentlich geben die aufnehmenden Hochschulen und Unternehmen ein Stipendium oder eine Vergütung. Dies ist jedoch eher selten der Fall.

Weiterführende Informationen zu Rahmenbedingungen, Austausch- und Fördermöglichkeiten finden Sie in unserem Flyer: Masterarbeit und Wissenschafltiche Arbeit im Ausland